EuGH gegen Mehrwertsteuer-Erstattung für UMTS-Lizenzen (zwei)

26.06.2007
Österreichische und britische Mobilfunkbetreiber hatten für ihre im Jahr 2000 ersteigerten UMTS-Lizenzen einen Vorsteuerabzug verlangt, mit dem Argument der Vorgang sei mehrwertsteuerpflichtig. Der Gerichtshof urteilte hingegen, die Lizenzzuteilung sei eine notwendige Bedingung für den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern zum Mobilfunkmarkt, stelle selbst aber keine Teilnahme der zuständigen Behörden an diesem Markt dar. Bei der Konzessionsvergabe handele es sich vielmehr um eine Regulierungstätigkeit, die diesen Behörden ausdrücklich übertragen sei.

Österreichische und britische Mobilfunkbetreiber hatten für ihre im Jahr 2000 ersteigerten UMTS-Lizenzen einen Vorsteuerabzug verlangt, mit dem Argument der Vorgang sei mehrwertsteuerpflichtig. Der Gerichtshof urteilte hingegen, die Lizenzzuteilung sei eine notwendige Bedingung für den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern zum Mobilfunkmarkt, stelle selbst aber keine Teilnahme der zuständigen Behörden an diesem Markt dar. Bei der Konzessionsvergabe handele es sich vielmehr um eine Regulierungstätigkeit, die diesen Behörden ausdrücklich übertragen sei.

An dieser rechtlichen Bewertung der Lizenzvergabe ändere auch die Tatsache nichts, dass die Unternehmen für die Lizenzen ein Entgelt zahlen mussten - im Falle Großbritanniens rund 38 Mrd EUR und im Falle Österreichs rund 830 Mio EUR.

Die Entscheidung des Gerichtshofs gilt als Präzedenzfall für ähnliche Forderungen von Mobilfunkunternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten. Angestrengt hatten das Verfahren unter anderem die Telekom-Tochter T-Mobile und Vodafone in Österreich und Großbritannien.

DJG/ang/jhe

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