EuGH-Generalanwalt für Revision des Schneider-Electric-Urteils

03.02.2009
(korrigierte und erweiterte Fassung)

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LUXEMBURG (Dow Jones)--Die Europäische Kommission wird dem französischen Elektrotechnik-Konzern Schneider Electric SA für ein fehlerhaftes Fusionsverbot aus dem Jahr 2001 wahrscheinlich keine Entschädigung zahlen müssen. Ein am Dienstag veröffentlichtes Rechtsgutachten des EuGH-Generalanwaltes Damaso Ruiz-Jarabo kommt zu dem Schluss, dass die vom Europäischen Gericht erster Instanz (EuGeI) zugesprochene Kompensation für den Vermögensschaden nicht gezahlt werden muss. Schneider Electric hatte eine Entschädigungssumme von 1,7 Mrd EUR gefordert.

Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen dem französischen Konzern und der EU-Kommission ist die Fusion mit dem Wettbewerber Legrand, die die Kommission vor acht Jahren als wettbewerbswidrig untersagt hatte. Schneider Electric hatte Legrand daraufhin mit Verlust an die Private-Equity-Gesellschaft Wendel KKR verkauft.

Das EuGeI verwarf später die Wettbewerbsentscheidung der EU-Kommission und erklärte, Schneider Legrand habe nicht ausreichend Gelegenheit gehabt, in dem Fusionsverfahren seine Position darzustellen. 2007 sprach das Gericht dem Konzern Anspruch auf Schadenersatz zu, den in der Höhe ein Gutachten ermitteln sollte. Dagegen hatte die Kommission den EuGH angerufen.

EuGH-Generalanwalt Ruiz-Jarabo erklärte jetzt, die Kommission müsse Schneider nur für die entstandenen Prozesskosten entschädigen, nicht aber für die größeren Kapitalverluste. Es sei die freie Entscheidung des französischen Konzerns gewesen, zu jenem Zeitpunkt zu verkaufen und keine günstigere Verkaufsgelegenheit abzuwarten. Auch seien die Franzosen ein hohes Risiko mit der Entscheidung eingegangen, die Legrand-Übernahme noch vor der EU-Zustimmung abzuschließen.

Das Gutachten von Ruiz-Jarabo ist für den EuGH zwar nicht bindend, doch in vier von fünf Fällen die Vorentscheidung für das Gericht. Es war das erste Mal, dass ein Unternehmen die Kommisison in Zusammenhang mit der Fusionskontrolle auf Schadenersatz verklagt hat.

-Von Mike Gordon und Peppi Kiviniemi, Dow Jones Newswires, +49 (0)69 - 29725 110, unternehmen.de@dowjones.com DJG/DJN/rio/jhe

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