EuGH-Generalanwalt: Roaming-Gebühren im Ausland rechtsgültig

01.10.2009
LUXEMBURG (Dow Jones)--Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat am Donnerstag die Preisgrenze für Mobilfunkgespräche im Ausland für rechtens erklärt. Ein spezielles EU-Gesetz hierzu hatte die Mobilfunkanbieter vor zwei Jahren gezwungen, ihre Tarife für die Mobilfunknutzung im Ausland zu senken und bestimmte Grenzen festgelegt. Damit können sich mehrere große Mobilfunkanbieter wenig Hoffnung machen, dass die EU-Regelung modifiziert wird.

LUXEMBURG (Dow Jones)--Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat am Donnerstag die Preisgrenze für Mobilfunkgespräche im Ausland für rechtens erklärt. Ein spezielles EU-Gesetz hierzu hatte die Mobilfunkanbieter vor zwei Jahren gezwungen, ihre Tarife für die Mobilfunknutzung im Ausland zu senken und bestimmte Grenzen festgelegt. Damit können sich mehrere große Mobilfunkanbieter wenig Hoffnung machen, dass die EU-Regelung modifiziert wird.

Die vier europäischen Mobilfunkanbieter Vodafone, die Telefonica-Tochtergesellschaft O2, T-Mobile und Orange hatten vor einem britischen Gericht gegen die Roaming-Regulierung der Europäischen Union aus dem Jahr 2007 geklagt. Diese Regelung verlangte eine deutliche Senkung dieser Gebühren. Der britische High Court legte den Rechtsstreit dem EuGH in Luxemburg vor.

Die EU-Regelung setzte ursprünglich eine Obergrenze von 0,49 EUR für aus dem Ausland geführte Gespräche sowie eine Tarifbegrenzung von 0,24 EUR für empfangene Mobilfunkgespräche im Ausland. Weitere Reduzierungen waren nach dieser Regelung, jährlich vorgesehen, sodass die Kosten im Ausland für geführte Gespräche bei 0,36 EUR und bei 0,11 EUR für empfangene Anrufe im Jahr 2001 liegen würde. Die Regelung gilt für alle 27 EU-Länder sowie für Norwegen, Island und Liechtenstein.

Die juristische Bewertung durch den Generalanwalt ist nicht bindend. Das Gericht folgt beim Urteil aber oft seiner Einschätzung.

Webseiten: www.vodafone.com

www.telefonica.com www.t-mobile.de www.orange.com -Von Mike Gordon, Dow Jones Newswires; +49 (0)69 29 725 102; unternehmen.de@dowjones.com DJG/DJN/mkl/jhe

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