EuGH-Generalanwalt: Telekom-Breitbandnetz unterliegt Regulierung

23.04.2009
BRÜSSEL (Dow Jones)--Im Streit um die Befreiung des schnellen Breitbandnetzes der Deutschen Telekom AG von der Regulierung droht Deutschland eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Deutschland habe bei der Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Anfang 2007 Gemeinschaftsrecht verletzt, argumentierte Generalanwalt Miguel Poiares Madura in seinem Schlussantrag am Donnerstag. In der Regel folgt der EuGH dem Antrag des Generalanwalts.

BRÜSSEL (Dow Jones)--Im Streit um die Befreiung des schnellen Breitbandnetzes der Deutschen Telekom AG von der Regulierung droht Deutschland eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Deutschland habe bei der Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Anfang 2007 Gemeinschaftsrecht verletzt, argumentierte Generalanwalt Miguel Poiares Madura in seinem Schlussantrag am Donnerstag. In der Regel folgt der EuGH dem Antrag des Generalanwalts.

Deutschland hatte bei der Änderung des Telekommunikationsgesetzes Anfang 2007 sogenannte neue Märkte von der Regulierung befreit. Daneben sollte die Bundesnetzagentur bei ihren Entscheidungen "insbesondere das Ziel der Förderung von Infrastrukturinvestitionen und Innovationen berücksichtigen." Konkret sollte dadurch die Deutsche Telekom AG von der Auflage befreit werden, Wettbewerbern Zugang zu ihrem geplanten Breitband-Glasfasernetz (VDSL) zu regulierten Preisen zu gewähren.

Daraufhin hatte die Europäische Union am 13. September 2007 Klage gegen Deutschland eingereicht. Sie sah in dem modifizierten TKG eine Verletzung des 2002 eingeführten EU-weiten Rechtsrahmens über die elektronischen Kommunikationsnetze. Dieser Argumentation folgte der Generalanwalt nun in seinem Schlussantrag.

Es geht laut dem Generalanwalt letztlich um die "politische Entscheidung", ob eine eingeschränkte Regulierung und mögliche Wettbewerbsverzerrung geduldet werden, um Investitionen in die Infrastruktur zu fördern. Deutschland könne die Telekom in diesem Bereich jedoch nicht von der Regulierung befreien, da der EU-Rechtsrahmen eine Regulierung vorschreibe, argumentierte Poiares Maduro. Davon seien auch die sogenannten neuen Märkte nicht befreit.

Die Telekom wollte ihr VDSL-Netz zunächst exklusiv nutzen. Anfang März hatte der Bonner Konzern jedoch bekanntgegeben, das VDSL-Netz Wettbewerbern zu öffnen. Es sei geplant, ein "VDSL-Double-Play"-Angebot für Internet und Fernsehen einzuführen, teilte die Telekom im Rahmen der CeBIT mit. Die Konkurrenten müssten dafür rund 30 EUR je Anschluss zahlen.

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