EuGH kippt Verbot von Sony-BMG-Zusammenschluss aus 1. Instanz

10.07.2008

LUXEMBURG (Dow Jones)--Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen zwei Jahre alten Beschluss einer unteren Instanz gekippt, demzufolge der Zusammenschluss der Bertelsmann-Musiksparte BMG mit Sony Music aufgehoben werden sollte. Das Gericht habe bei seinem Urteil Rechtsfehler begangen, die Genehmigung des Gemeinschaftsunternehmen durch die Kommission in Frage zu stellen, hieß es in der Pressemitteilung zum Urteil des Gerichtshofs am Donnerstag.

Am 19.Juli 2004 hatte die Kommission die Zusammenlegung des weltweiten Tonträgergeschäfts der Bertelsmann AG und der Sony Corp zu Sony BMG genehmigt. Auf Klage von Impala, einer Vereinigung unabhängiger Musikproduktionsunternehmen, hatte das EU-Gericht Erster Instanz diese Entscheidung jedoch für nichtig erklärt. Das Gericht begründete dies seinerzeit damit, dass die Entscheidung der europäischen Wettbewerbshüter "offensichtliche Beurteilungsfehler aufweise und unzureichend begründet sei".

Nach dieser Nichtigkeitserklärung führte die Europäische Kommission ein weiteres Fusionskontrollverfahren durch und genehmigte die Gründung von Sony BMG im Oktober 2007 erneut ohne jegliche Auflagen.

Parallel zu diesem Verfahren legten Bertelsmann und Sony beim Gerichtshof gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz Rechtsmittel ein, weil sie der Auffassung waren, das Gericht habe die rechtlichen Anforderungen an eine Genehmigungsentscheidung der Kommission und an ihre gerichtliche Kontrolle überzogen.

Webseiten: http://curia.europa.eu http://www.sonybmg.com http://www.sony.com http://www.bertelsmann.com DJG/ncs/jhe

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