EuGH: Netzbetreiber müssen Kundendaten nicht offen legen

29.01.2008
LUXEMBURG (Dow Jones)--Die EU-Mitgliedstaaten sind nach dem Gemeinschaftsrecht nicht verpflichtet von ihren Telekom-Unternehmen zu verlangen, die Identität von Kunden preiszugeben, die sich im Internet illegal Musikdateien herunterladen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden.

LUXEMBURG (Dow Jones)--Die EU-Mitgliedstaaten sind nach dem Gemeinschaftsrecht nicht verpflichtet von ihren Telekom-Unternehmen zu verlangen, die Identität von Kunden preiszugeben, die sich im Internet illegal Musikdateien herunterladen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden.

Die Herausgabe personenbezogener Daten zur Verwendung in einem zivilrechtlichen Verfahren werde in der EU-Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation sowie in den Richtlinien zum Schutz des geistigen Eigentums weder vorgeschrieben noch ausgeschlossen, heißt es in dem Urteil.

Der Gerichtshof stellte darüber hinaus fest, dass die nationalen Behörden für ein "angemessenes Gleichgewicht" zwischen dem Recht auf Achtung des Privatlebens, dem Eigentumsrecht und dem Recht auf wirksamen Rechtsbehelf sorgen müssen.

Das Verfahren geht auf eine Klage der spanischen Vereinigung von Musikproduzenten Promusicae gegen Telefonica zurück. Der Konzern hatte sich geweigert, die Namen und Adressen von Internetkunden weiterzugeben, die Zugriff auf Musikdateien hatten, deren Urheber- und Lizenzrechte bei den Promusicae-Mitgliedern liegen.

DJG/ang/hab

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