Freiberufliche Anerkennung: Informatiker im Visier der Behörden

13.12.2007
Von Peter Brenner
Finanzämter und die Deutsche Rentenversicherung Bund kontrollieren Selbstständige in der Informatik häufiger als in den vergangenen Jahren. Vor allem Existenzgründer sollten deshalb die zukünftige Selbstständigkeit gut vorbereiten, denn die freiberufliche Anerkennung bringt einige Vorteile mit sich.

Für selbstständige Informatiker existiert weiterhin das gleiche Risiko: Auch wenn sie in der Vergangenheit von ihrem Finanzamt bereits ein Signal für die Anerkennung als Freiberufler erhalten haben, können sie diesen anzustrebende Status jederzeit wieder verlieren, beispielsweise durch eine Betriebsprüfung. Im Falle einer dann diktierten Gewerblichkeit muss der Betroffene häufig hohe Gewerbesteuerzahlungen samt Zinsen für verspätete Nachzahlung leisten. Ähnliche Risiken gelten auch für die Rentenversicherungspflicht. Die Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer ändert bei hohen Gewinnen wenig an dieser negativen Ausgangsposition. Der Gewerbetreibende muss zudem andere gravierende Nachteile in Kauf nehmen, wie die Pflichtmitgliedschaft in der IHK, die Bilanzierungspflicht, die doppelte Buchführung und damit verbundene erheblich höhere Honorarkosten seines Steuerberaters.

Finanzämter verlangen Beweise

Wer glaubt das im Jahr 2004 veröffentlichte BFH-Urteil mit dem Tenor "Anwendersoftwareentwicklung kann freiberuflich sein" erleichtere die freiberufliche Anerkennung, der irrt. Im Gegenteil: Die Finanzämter, ebenso wie die Finanzgerichte, verlangen umfangreiche Unterlagensammlungen als Nachweis der Freiberuflichkeit. Dem zu Folge sind unter anderem Selbstdokumentationen, Wissensvergleiche, Tätigkeitsbeschreibungen, Bestätigungen, Referenzen und Arbeitsergebnisse vorzulegen. Dabei kommt es nicht nur auf die Ausbildung, sondern auch auf die Tätigkeitsinhalte und die ingenieurmäßige und ingenieurvergleichbare Vorgehensweise an. Seit 1987 sind durch die Finanzgerichte und den BFH zahlreiche Urteile ergangen, die sich teilweise widersprechen und beim Leser für Verwirrung sorgen. Umso mehr ist eine stringente Beweisführung erforderlich.

Rückwirkende Anerkennung möglich

Doch auch, wenn ein Informatiker seinen Status als Freiberufler bereits verloren hat, kann er durch den Vortrag neuer Tatsachen die rückwirkende Anerkennung und so die Rückzahlung bereits gezahlter Gewerbesteuer erzielen. Versüßt wird dieser Erfolg durch die Zahlung von steuerfreien 6 Prozent Zinsen pro Jahr, also brutto für netto. Doch Vorsicht vor Verjährung: Jeweils zum 31.12. eines Jahres geht ein rückwirkendes Jahr verloren, weil es dann endgültig verjährt. Gerechnet vom Zeitpunkt der Abgabe einer Gewerbesteuererklärung plus 4 Jahre, ist ermittelbar bis zu welchem Jahr eine Rückwirkung erzielbar ist. Beispiel: Für das Jahr 2002, abgegeben in 2003 plus 4 Jahre, das heißt Einspruch möglich bis 31.12.2007. Bei einer überzeugenden Beweisführung ist dies eine der wenigen Möglichkeiten vom Finanzamt Steuern erstattet zu bekommen.

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