Urteil des EuGH

Gebrauchtsoftware darf weiterverkauft werden

Ronald Wiltscheck widmet sich bei ChannelPartner schwerpunktmäßig den Themen Software, KI, Security und IoT. Außerdem treibt er das Event-Geschäft bei IDG voran. Er hat Physik an der Technischen Universität München studiert und am Max-Planck-Institut für Biochemie promoviert. Im Internet ist er bereits seit 1989 unterwegs.

Was Bitkom zum EuGH-Urteil meint

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Rohleder kommentiert das EuGH-Urteil folgendermaßen:

"Wir begrüßen, dass der EuGH diese wichtige Grundsatzfrage zum Software-Markt zügig geklärt hat. Die bisherige Rechtsunsicherheit wird damit allmählich beendet. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass sich diese Entscheidung auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen negativ auswirkt und digitale Geschäftsmodelle in Frage stellt. Bei einem unkontrollierten Weiterverkauf kann aus einer legalen Kopie schnell eine Vielzahl illegaler Kopien werden. Es ist fraglich, ob die ursprünglichen Lizenzbedingungen noch nachvollziehbar sind.“

Über das Ergebnis im praktischen Anwendungsfall hat nun der BGH zu befinden, der EuGH hatte nur abstrakte Rechtsfragen zu beurteilen, so die Bitkom-Analyse. Der Branchenverban empfiehlt, bis zu dieser abschließenden Entscheidung bei einer Weiterübertragung von Software die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen gründlich zu prüfen. Wichtig sind laut Bitkom vor allem folgende Punkte:

  • Man sollte sich Klarheit verschaffen, welche Nutzungsrechte genau übertragen werden sollen.

  • Man sollte anhand des originalen Lizenzvertrags und aller weiteren Übertragungsvereinbarungen prüfen, welche Nutzungsbedingungen einzuhalten sind.

  • Man sollte sich mit den jeweiligen Rechteinhabern abstimmen.

  • Zudem sollte man in jedem Fall sicherstellen, dass sämtliche Kopien der veräußerten Software gelöscht werden.

Auch Microsoft wollte sich zum aktuellen EuGH-Urteil noch äußern. (rw)

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