Urteil des EuGH

Gebrauchtsoftware darf weiterverkauft werden

Ronald Wiltscheck widmet sich bei ChannelPartner schwerpunktmäßig den Themen Software, KI, Security und IoT. Außerdem treibt er das Event-Geschäft bei IDG voran. Er hat Physik an der Technischen Universität München studiert und am Max-Planck-Institut für Biochemie promoviert. Im Internet ist er bereits seit 1989 unterwegs.

Microsoft sieht "postive Aspekte"

Microsofts Pressesprecher Heiko Elmsheuser sieht postive Aspekte in dem EuGH-Urteil. So dürfen beispielsweise Volumenlizenzen nicht aufgesplittet werden. Das hat Microsoft schon immer gefordert, weil Volumenlizenzen mit großen Rabatten erworben werden.

Was ändert sich am Lizenzmodell? Cloud-Computing und Software zur Miete könnten an Bedeutung gewinnen, meint Elmsheuser. Auch seiner Meinung wird der Bundesgerichtshof (BGH) das EuGH-Urteil dazu nutzen, um im speziellen Streitfall UsedSoft gegen Oracle eine Entscheidung zu treffen. BGH hat dem EuGH hat drei Fragen zum europäischer Rechtssprechung gestellt. Diese Antworten gilt es nun, in nationales Recht umzumünzen.

Was ChannelPartner-Leser vom EuGH-Urteil halten....

Und was der Gebrauchtsoftware-Handelsverband Eureas dazu meint ....

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