Urteil des EuGH

Gebrauchtsoftware darf weiterverkauft werden

Ronald Wiltscheck widmet sich bei ChannelPartner schwerpunktmäßig den Themen Software, KI, Security und IoT. Außerdem treibt er das Event-Geschäft bei IDG voran. Er hat Physik an der Technischen Universität München studiert und am Max-Planck-Institut für Biochemie promoviert. Im Internet ist er bereits seit 1989 unterwegs.

Was Gebrauchtsoftware-Händler U-S-C vom EuGH-Urteil hält

U-S-C-Geschäftsführer Walter Lang und Peter Reiner fühlen sich durch das EuGH-Urteil in ihrem Geschäftsmodell (Gebrauchtsoftware-Handel) bestätigt.
U-S-C-Geschäftsführer Walter Lang und Peter Reiner fühlen sich durch das EuGH-Urteil in ihrem Geschäftsmodell (Gebrauchtsoftware-Handel) bestätigt.
Foto:

„Dieses finale Urteil bestätigt exakt unser Geschäftsmodell“, freut sich Peter Reiner, Geschäftsführer beim Gebrauchtsoftware-Händler U-S-C GmbH, „seit bald zehnJahren kaufen und verkaufen wir ausschließlich vollständige Original-Gebrauchtsoftware- Lizenzen. Jetzt können wir auch im Download-Bereich (etwa mit Micrsoft Office 2007) weiter aufstocken – und das sogar europaweit.“

Weiter betont Reiner: „Das Verbot der Aufspaltung von Lizenzen des Sensations-Urteils tangiert uns nicht, da wir solche Lizenzen im Gegensatz zu anderen Gebrauchtsoftware-Händlern wegen des rechtlichen Restrisikos grundsätzlich nicht verkauft hatten. Und das war gut so. Meiner Meinung nach könnten jetzt Kunden, die aufgespaltene Lizenzen erworben haben, Probleme mit den Herstellern bekommen!“

„Wir raten dringend allen, die aufgespaltene Lizenzen erworben haben, so schnell wie möglich ihren Lizenzbereich in Ordnung zu bringen und falls nötig: Nachlizenzieren“, empfiehlt der U-S-C-Geschäftsführer, „vom Verkäufer ausgestellte Testate bringen im Falle einer Prüfung schon lange keine Rechtssicherheit mehr und in der Haftung ist die Geschäftsführung.“

Zur Startseite