Gericht lehnt Telekom-Klage zu Festnetz-Regulierung weitgehend ab

30.10.2008
LEIPZIG (Dow Jones)--Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur weitgehend bestätigt, in welcher die Behörde der Deutschen Telekom AG Verpflichtungen in Bezug auf Anschlüsse und Verbindungen im Festnetzbereich auferlegt hat. Dies teilte das Gericht am Donnerstag mit. In der Verfügung wurde die Telekom unter anderem verpflichtet, ihren Teilnehmern weiterhin den Zugang zu anderen Anbietern durch das Wählen einer bestimmten Vorwahl zu ermöglichen.

LEIPZIG (Dow Jones)--Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur weitgehend bestätigt, in welcher die Behörde der Deutschen Telekom AG Verpflichtungen in Bezug auf Anschlüsse und Verbindungen im Festnetzbereich auferlegt hat. Dies teilte das Gericht am Donnerstag mit. In der Verfügung wurde die Telekom unter anderem verpflichtet, ihren Teilnehmern weiterhin den Zugang zu anderen Anbietern durch das Wählen einer bestimmten Vorwahl zu ermöglichen.

Die Telekom hatte sich juristisch gegen die Verfügung aus dem Juni 2006 gewehrt. So wollte das Unternehmen nach eigenen Angaben bei Auslandsverbindungen und bei kundenindividuellen Lösungen für Großkunden die Verpflichtung, über Vorwahlen das Telefonieren über Wettbewerber zu ermöglichen, aufgehoben haben. Zudem wollte das Unternehmen erreichen, das kundenspezifische Lösungen für Großkunden nicht mehr der Netzagentur vorgelegt werden müssen. Mit diesen Forderungen konnte sich der Konzern nicht durchsetzen.

"Die Bundesnetzagentur ist rechtsfehlerfrei zu der Einschätzung gelangt, dass die Deutsche Telekom die Märkte für Festnetzanschlüsse und für Inlandsgespräche beherrscht", erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. "Das daraus folgende Bedürfnis nach Regulierung dieser Märkte besteht im Grundsatz unabhängig davon, ob die Deutsche Telekom die betreffenden Leistungen standardmäßig anbietet oder im Einzelfall individuell aushandelt".

Zu Recht sei der Telekom die Verpflichtung zur Betreiberauswahl auferlegt worden. "Aufgrund dieser Auswahlmöglichkeit, die den Telefonkunden schon vor Erlass der nun umstrittenen Regulierungsverfügung eröffnet worden war, hat sich im Bereich der Telefonverbindungen ein gewisses Maß an Wettbewerb entwickeln können, das beim Wegfall dieser Option gefährdet wäre", so das Gericht. Auch die behördliche Kontrolle der Anschluss- und Verbindungsentgelte sei im Interesse der Telefonkunden erforderlich, wie die Netzagentur plausibel gemacht habe.

Allerdings hob das Gericht Teile der Verfügung in sofern auf, als dass Voice over IP bei Inlandsverbindungen nicht mehr unter die Entgeltregulierung falle, sagte ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage.

Webseite: http://www.telekom.de -Von Philipp Grontzki, Dow Jones Newswires; +49 (0)69 - 29725 107, philipp.grontzki@dowjones.com DJG/phg/cbr

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