Gericht sieht Beeinflussung der Siemens-Betriebsratswahlen

20.06.2007
NÜRNBERG (Dow Jones)--Die Beschwerdekammer des Landgerichtes Nürnberg-Fürth hat die Beschwerde des früheren AUB-Bundesvorsitzenden Wilhelm Schelsky gegen seinen Haftbefehl verworfen und in seiner Begründung festgestellt, dass durch die verdeckte Unterstützung der Gewerkschaft AUB bei der Siemens AG eine strafbare Beeinflussung von Betriebsratswahlen stattgefunden habe. Die finanziellen Leistungen von Siemens hätten das Erscheinungsbild der AUB mitgeprägt und seien geeignet gewesen, die Wähler-Entscheidungen bei Betriebswahlen zu beeinflussen, teilte das Oberlandesgericht Nürnberg am Mittwoch mit.

NÜRNBERG (Dow Jones)--Die Beschwerdekammer des Landgerichtes Nürnberg-Fürth hat die Beschwerde des früheren AUB-Bundesvorsitzenden Wilhelm Schelsky gegen seinen Haftbefehl verworfen und in seiner Begründung festgestellt, dass durch die verdeckte Unterstützung der Gewerkschaft AUB bei der Siemens AG eine strafbare Beeinflussung von Betriebsratswahlen stattgefunden habe. Die finanziellen Leistungen von Siemens hätten das Erscheinungsbild der AUB mitgeprägt und seien geeignet gewesen, die Wähler-Entscheidungen bei Betriebswahlen zu beeinflussen, teilte das Oberlandesgericht Nürnberg am Mittwoch mit.

Die nun erfolgte Entscheidung sei eine "vorläufige Bewertung" der Beschwerdekammer, sagte Andreas Quentin, Sprecher des Oberlandesgerichts Nürnberg, auf Nachfrage. Diese sei aber eine Indikation dafür, dass die Beschwerdekammer die Auffassung der Staatsanwaltschaft über einen vorliegenden Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz teilt.

Gegen Schelsky wird der Haftbefehl den Angaben zufolge seit dem 14. Februar vollzogen. Die Kammer habe den dringenden Verdacht, dass sich Schelsky der Beihilfe zur Untreue schuldig gemacht habe. Das Landgericht bestätige damit die Auffassung der Staatsanwaltschaft, wonach die durch Siemens-Verantwortliche veranlassten Zahlungen an Schelsky als Untreue zu werten seien.

Für die Zahlungen habe Siemens wohl keine werthaltigen Gegenleistungen erhalten. Abschließend habe das Landgericht auch noch den im Haftbefehl enthaltenen Vorwurf diverser Steuerstraftaten bestätigt und den Haftgrund der Fluchtgefahr bejaht, heißt es weiter.

Ein Siemens-Sprecher wollte sich am Mittwochmorgen mit Verweis auf die "laufenden internen und externen Ermittlungen" zunächst nicht näher zu der Entscheidung der Beschwerdekammer äußern.

Anfang April hatte der damalige Siemens-CEO Klaus Kleinfeld noch gesagt, er glaube nicht an einen Erfolg der Strafanzeige der IG Metall gegen das Unternehmen. "Bei allem, was ich heute über die Rechtslage weiß, kann ich nicht sehen, dass der Paragraph 119 greift", hatte Kleinfeld gesagt. Die Gewerkschaft hatte Strafantrag gestellt. Im Paragraph 119 des Betriebsverfassungsgesetz ist ein Verbot der Begünstigung von Betriebsräten festgeschrieben.

Im Mai hatte Schelsky dann persönlich Vorwürfe gegen die Siemens-Führungsspitze erhoben. "Ich war verdeckt als Lobbyist für Siemens tätig. Es gab einen klaren Auftrag aus der Konzernspitze. Der Plan kam aus dem Zentralvorstand", hatte Schelsky gesagt.

Siemens hatte auch damals eine Stellungnahme mit Hinweis auf das laufende Verfahren abgelehnt, dabei aber bekräftigt, der Konzern sei an einer vollständigen Aufklärung interessiert und kooperiere in vollem Umfang mit den Behörden.

Webseite: http://www.justiz.bayern.de/olgn

DJG/jhe/abe/mim

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