Noch viele Fragen ungeklärt

Google Analytics

26.09.2011
Konkrete Bedingungen für rechtskonformen Betrieb vorgestellt. Details von Johannes Richard
Google ruft immer wieder Datenschutzer auf den Plan.
Google ruft immer wieder Datenschutzer auf den Plan.
Foto: Flickr/rpongsaj

Die Nutzung von Google Analytics wirft viele datenschutzrechtliche Fragen auf, die nicht abschließend geklärt sind. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat am 15.09.2011 mitgeteilt, unter welchen Voraussetzungen ein "beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics" nach seiner Ansicht sofort möglich sei.

Hierzu hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte konkrete Hinweise für Webseiten-Betreiber "mit Sitz in Hamburg", die Google Analytics einsetzen, veröffentlicht. Wir gehen davon aus, dass diese Anforderungen nicht nur auf Hamburg beschränkt sind, sondern bundesweit Anwendung finden. Die Hinweise des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten für Webseiten-Betreiber, die Google Analytics einsetzen, lauten wie folgt:

"Hinweise für Webseitenbetreiber mit Sitz in Hamburg, die Google Analytics einsetzen

(Stand: September 2011)

Google hat verschiedene Änderungen an dem Produkt Google Analytics vorgenommen, die Anforderungen der Datenschutzaufsichtsbehörden aufgreifen. Diese Änderungen betreffen zum einen die internen Verarbeitungsprozesse bei Google sowie die Einflussmöglichkeiten, die der Besucher einer Webseite, welche Google Analytics einsetzt, auf Ebene seines Browsers hat.

Zum anderen bestehen Anforderungen an die Webseitenbetreiber selbst.

Für einen beanstandungsfreien Betrieb von Google Analytics müssen Sie als Betreiber einer Webseite mindestens folgende Maßnahmen umsetzen:

1. Sie müssen den von Google vorbereiteten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung schriftlich abschließen. Diesen Vertrag erhalten Sie unter "http://www.google.de/intl/de/analytics/tos.pdf". Dabei ist zu beachten, dass Sie trotz des vorformulierten (und mit den Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmten) Vertragstextes formal Auftraggeber sind und Google in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten lediglich entsprechend Ihrer Weisungen handelt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag schließt bestimmte Kontrollpflichten auf Ihrer Seite ein, bei denen Google Sie durch Vorlage entsprechender Nachweise unterstützt."

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