Google wird wegen Street View in den USA drei Mal verklagt

26.05.2010
SAN FRANCISCO (Dow Jones)--Der US-Internetkonzern Google ist wegen der Aufzeichnung persönlicher Nutzerdaten durch seinen Straßenfotodienst Street View in den USA bislang mindestens drei Mal verklagt worden. Die Kläger fordern einen gesetzlichen Schadensersatz von mindestens 10.000 USD pro Fall, in dem ungeschützte Daten aus WLAN-Hotspots erfasst wurden, sowie nicht näher bezifferte Bußgeldzahlungen.

SAN FRANCISCO (Dow Jones)--Der US-Internetkonzern Google ist wegen der Aufzeichnung persönlicher Nutzerdaten durch seinen Straßenfotodienst Street View in den USA bislang mindestens drei Mal verklagt worden. Die Kläger fordern einen gesetzlichen Schadensersatz von mindestens 10.000 USD pro Fall, in dem ungeschützte Daten aus WLAN-Hotspots erfasst wurden, sowie nicht näher bezifferte Bußgeldzahlungen.

Eine der Klagen, die am Dienstag im Namen eines lokalen Internetdienstes und seiner Kunden beim Bezirksgericht in Massachusetts eingereicht wurde, wirft der Google Inc Verletzung von Datenschutzgesetzen auf Bundes- und Staatsebene vor. Der Konzern hatte Mitte Mai eingeräumt, dass seine bei der Kartierung eingesetzten Fahrzeuge versehentlich persönliche Nutzerdaten aus drahtlosen Computernetzwerken aufgezeichnet und Fragmente von Webseiten und privaten Emails gespeichert hätten. Google sprach von einem Fehler und kündigte an, ab sofort keine WLAN-Daten mehr zu erfassen und bereits gespeicherte Daten zu löschen. Die Daten seien von keinem Produkt verwendet worden.

Robert Carp, der Anwalt des Klägers, die Galaxy Internet Services Inc, hält die Datensammlung dagegen für einen weiteren Versuch, Googles Werbemöglichkeiten zu erweitern. Carp will für seine Klage den Status einer Sammelklage erreichen.

Auch eine beim Bezirksgericht in Nordkalifornien eingereichte Klage im Namen von drei Klägern strebt an, alle US-Bürger zu vertreten. Eine weitere Klage wurde in der vergangenen Woche im Namen der Bürger von Oregon und Washington eingereicht. Zwei der drei Klagen fordern zudem, Google per gerichtlicher Verfügung die Löschung der gesammelten Daten zu verbieten, da diese in einer Sammelklage möglicherweise als Beweismittel dienen könnten. Der in Mountain View, Kalifornien, ansässige Konzern war für eine Stellungnahme nicht umgehend zu erreichen.

Auch die Hamburger Staatsanwaltschaft hat bereits ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Computerkriminalität gegen den Internetriesen eingeleitet. Ausgelöst worden war der Schritt laut einem Behördensprecher der Hansestadt durch eine Strafanzeige eines deutschen Anwalts gegen Google Deutschland.

Webseite: www.google.com -Von Scott Morrison; Dow Jones Newswires; +49 (0)69 29725 103, unternehmen.de@dowjones.com DJG/DJN/sha/ebb

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