Hausrecht für Forenbetreiber

22.03.2007

Das Landgericht München hat mit Urteil vom 25.10.2006 (Az.: 30 O 11973/05) entschieden, dass der Betreiber eines Forums über ein Hausrecht verfügt, mit dem er Benutzer, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, von der Teilnahme ausschließen kann.

Zwischen dem Nutzer und dem Betreiber des Forums kommt nach Ansicht des Gerichts ein Vertrag zustande. Dieser Vertrag verpflichte den Nutzer zur Einhaltung bestimmter Regeln. Aus diesem Umstand ergebe sich das virtuelle Hausrecht des Betreibers.

RA Thomas Feil/MF

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