Arbeitsgericht

Hitlergruß rechtfertigt fristlose Kündigung

20.10.2016
Das Zeigen des Hitlergrußes rechtfertigt nach einer Entscheidung des Hamburger Arbeitsgerichts eine fristlose Kündigung.
Gesten, die ein nationalsozialistisches Kennzeichen darstellen, sind ein Kündigungsgrund.
Gesten, die ein nationalsozialistisches Kennzeichen darstellen, sind ein Kündigungsgrund.
Foto: Andrey Popov - shutterstock.com

In dem Verfahren hatte ein entlassener Fahrer eines Patiententransportunternehmens gegen seine Entlassung geklagt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Ausgangspunkt der Kündigung war Ende 2015 ein Streit des Mannes mit dem Betriebsratsvorsitzenden des Unternehmens. Nach dem Streit soll der Fahrer seinen ausgestreckten Arm zum Hitlergruß gehoben und seinen Kontrahenten mit den Worten "Du bist ein heil, du Nazi!" beleidigt haben. Das Unternehmen hatte dem Mann daraufhin mit sofortiger Wirkung gekündigt (Az.: 12 Ca 348/15).

Der Hitlergruß durch Erheben des ausgestreckten Arms war aus Sicht des Gerichts ein wichtiger Kündigungsgrund. Diese Geste stelle ein nationalsozialistisches Kennzeichen dar, das in einem Arbeitsverhältnis nicht hingenommen werden müsse, begründete die Kammer. Dies gelte umso mehr, wenn man noch die Aussage hinzuziehe. Hierdurch werde der Adressat grob beleidigt. Den Einwand des Klägers, dass er wegen seiner türkischen Abstammung kein deutsch-nationalsozialistisches Gedankengut aufweisen könne und seine Handlung nur als beleidigend und nicht als rechtsradikal einzustufen sei, wies das Gericht zurück. Die Frage der Abstammung beinhalte keine Antwort auf die Frage der inneren Haltung. (dpa/ib)

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