Einstweilige Verfügung

HP-Druckkopf soll Memjet-Patent verletzen

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Das Landgericht München hat gegen Hewlett-Packard eine einstweilige Verfügung erlassen: So steht ein in HP-Großformatdruckern eingesetzter Druckkopf in Verdacht, ein Memjet-Patent zu verletzen.

HP Deutschland hat Ärger mit dem Druckkopfhersteller Memjet. Nach Meinung der Memjet-Experten verletzt der HP-Druckkopf HP 841 das von Memjet gehaltene Patent EP 1 292 451.

Verletzt der Druckkopf HP 841 das Patent EP 1 292 451 von Memjet? Darüber streiten sich nun die Kontrahenten vor Gericht.
Verletzt der Druckkopf HP 841 das Patent EP 1 292 451 von Memjet? Darüber streiten sich nun die Kontrahenten vor Gericht.
Foto: Screenshot HP White Paper

Nun hat das Landgericht München auf Betreiben Memjets gegenüber HP Deutschland eine einstweilige Verfügung erlassen. Wie das Branchenmagazin Wide Format On-Line berichtet, ist es HP vorerst untersagt, Produkte zu vertreiben, die den entsprechenden Druckkopf verbaut haben.

Das Bauteil arbeitet nach der sogenannten "Wasserfalltechnologie". Der über die ganze Druckbreite angebrachte Druckkopf ermöglicht so eine hohe Druckgeschwindigkeit. HP nenn diese Technologe "PageWide Technology". Sie kommt unter anderem in Großformatdruckern der "HP PageWide XL"-Serie zum Einsatz.

HP äußert sich nicht zum laufenden Verfahren

HP will sich auf Anfrage von ChannelPartner nicht weiter zum laufenden Verfahren äußern. So gib der Hersteller auch keine Auskunft darüber, welche Auswirkungen die einstweilige Verfügung auf die Reseller hat, die die entsprechenden Produkte vertreiben oder wie die betroffenen Händler reagieren sollen.

Laut einem offiziellen Statement will HP die einstweilige Verfügung des Gerichts anfechten und eine Aussetzung der Maßnahmen erwirken. Man werde das geistige Eigentum verteidigen. Nach HP-Sicht fehlt dem nun von Memjet angestrengten Verfahren jegliche Grundlage.

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