Infineon: Apollo darf ab 10%-Beteiligung ein AR-Mitglied stellen

17.07.2009
Von Philipp Grontzki

Von Philipp Grontzki

DOW JONES NEWSWIRES

NEUBIBERG (Dow Jones)--Die Infineon Technologies AG hat im Prospekt zur anstehenden Kapitalerhöhung weitere Details zur Backstop-Vereinbarung mit dem Finanzinvestor Apollo genannt. So darf Apollo bereits dann ein Aufsichtsrats-Mitglied bei Infineon zur Wahl vorschlagen, wenn der Finanzinvestor nach der Transaktion mindestens 10% an dem Chiphersteller hält, geht aus dem Prospekt hervor.

Infineon hatte in der vergangenen Woche angekündigt, im Rahmen einer Bezugsrechtsemission bis zu 725 Mio EUR erlösen zu wollen. Die Bezugsfrist startet am 20. Juli.

Insgesamt sollen bis zu 337 Mio neue Aktien zu je 2,15 EUR ausgeben werden. Dabei hat sich Apollo verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen bis zu rund 326 Mio nicht gezeichnete Stücke zu kaufen. Apollo könnte auf diese Weise mit 30% minus einer Aktie größter Infineon-Aktionär werden. Allerdings steht die Verpflichtung unter der Bedingung, dass der Finanzinvestor nach der Kapitalerhöhung mindestens 15% an Infineon hält. Nach früheren Angaben kann Apollo bei Überschreiten dieser Schwelle zwei Aufsichtsräte bei Infineon ernennen, darunter den Vorsitzenden.

Werden die 15% nicht erreicht, kann Apollo von der Bezugsverpflichtung zurücktreten und würde in diesem Fall von Infineon laut Prospekt einen Pauschalbetrag von 21 Mio EUR erhalten.

Webseite: www.infineon.com - Von Philipp Grontzki, Dow Jones Newswires, +49(0)69 - 29725 107, philipp.grontzki@dowjones.com DJG/phg/kla Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de

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