Jenoptik erringt Erfolg in Asyst-Patentstreit

06.08.2007
JENA (Dow Jones)--Die Jenoptik AG, Jena, hat in ihrem mehr als zehnjährigen Patentstreit mit US-Unternehmen Asyst Technologies Inc einen Erfolg errungen. Entgegen einer Empfehlung der Jury habe das Distriktgericht von San José die Klage gegen den deutschen Technologiekonzern abgewiesen, teilte Jenoptik am Sonntag mit. Am 1. Februar 2007 hatte eine amerikanische Jury dem zuständigen Richter noch empfohlen, der Asyst-Klage stattzugeben und die Jenoptik wegen Patentverletzungen zu Schadensersatz von rund 57,6 Mio EUR zu verurteilen.

JENA (Dow Jones)--Die Jenoptik AG, Jena, hat in ihrem mehr als zehnjährigen Patentstreit mit US-Unternehmen Asyst Technologies Inc einen Erfolg errungen. Entgegen einer Empfehlung der Jury habe das Distriktgericht von San José die Klage gegen den deutschen Technologiekonzern abgewiesen, teilte Jenoptik am Sonntag mit. Am 1. Februar 2007 hatte eine amerikanische Jury dem zuständigen Richter noch empfohlen, der Asyst-Klage stattzugeben und die Jenoptik wegen Patentverletzungen zu Schadensersatz von rund 57,6 Mio EUR zu verurteilen.

Jenoptik sieht sich durch die Entscheidung in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass die von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach unbegründet sind. Allerdings ist das Verfahren für die deutschen noch nicht ausgestanden.

Die unterlegene Klägerin kann gegen die Entscheidung des Gerichts erneut Berufung bei dem Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington einlegen. Sollte das Berufungsgericht der Berufung stattgeben und den Streit wiederum an die erste Instanz zurückverweisen, will das erstinstanzliche Gericht ein neues Verfahren anordnen.

Für den Fall, dass die Berufungsinstanz zugunsten der Klägerin die Entscheidung des US-Distriktgerichtes in San José auch bezüglich der Anordnung eines neuen Verfahrens aufheben sollte, habe der das Verfahren leitende Richter in Aussicht gestellt, die Frage der Schadensersatzhöhe neu zu behandeln. Dazu würde entweder ein neues Verfahren angeordnet oder der durch die Jury zugesprochene Schadensersatz auf den Betrag reduziert, den die Klägerin nachweisen kann. Für diesen Fall habe Jenoptik die Reduzierung des Schadenersatzes auf einen einstelligen Millionen-Euro-Betrag beantragt.

Webseite: http://www.jenoptik.com

DJG/jhe/cbr

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