Einkäufe selbst scannen

Juristische Fallstricke bei SB-Kassen



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Selbstbedingungskassen sind auf dem Vormarsch. Was es mit diesem Trend auf sich hat, sagen die Arag-Experten.

Sie sind angeblich bequemer, einfacher und schneller: In deutschen Supermärkten halten Selbstbedienungs-Kassen Einzug. Vorreiter ist sicherlich IKEA. In vielen Filialen des Möbelriesen können Kunden ihren Einkauf bereits selbst scannen und bargeldlos bezahlen. Gerade Lebensmittelketten ziehen fleißig nach. ARAG Experten hinterfragen die rechtlichen Aspekte der so genannten SB-Kassen.

Kassensysteme mit Bedienung werden immer mehr durch Selbstbeienungskassen abgelöst.
Kassensysteme mit Bedienung werden immer mehr durch Selbstbeienungskassen abgelöst.
Foto: oneblink1 - Fotolia.com

Paradies für Langfinger?

Die bislang übliche "Kontrolle" durch Kassenpersonal fällt an SB-Kassen keineswegs ersatzlos weg. Der menschliche Faktor wird lediglich durch anonyme, aber allzeit wachsame Videokameras und Warensicherungssysteme ersetzt. Ob diese Überwachung das Einkaufsvergnügen steigert, sei dahingestellt. Was aber passiert, wenn ein Supermarktkunde aufgrund solcher Aufnahmen nun beschuldigt wird, weniger Artikel gescannt zu haben, als im Einkaufswagen liegen? Bloß ein Versehen, das straflos wäre? Oder doch ein klarer Diebstahl?

Diebstahl und Urkundenunterdrückung?

Die Arag-Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem es reichlich solcher Beweismittel gab. Insgesamt drei Kameras hatten einen Drogeriemarkt-Kunden beim Check-out an der Kasse gefilmt, und zwar in bester Qualität und aus verschiedenen Winkeln. Ein Artikel blieb angeblich ungescannt in dessen Einkaufswagen. Am Ende der folgenden Gerichtsverhandlungen stellte der Staatsanwalt das Verfahren ein, weil der Mann nicht vorbestraft war und der Handscanner vielleicht doch nicht richtig gearbeitet hat.

Doch die Arag-Experten warnen: Weniger Nachsicht haben Kunden regelmäßig zu erwarten, die den wohl verbreitetsten Trick anwenden, um eine SB-Kasse zu überlisten: Sie knibbeln von einem anderen, billigen Produkt den Barcode ab und scannen diesen statt des Originals. Wer hierbei erwischt wird, begeht nicht nur einen Diebstahl, sondern auch noch eine so genannte Urkundenunterdrückung (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 5 RVs 56/13).

SB-Kassen als juristisches Risiko für den ehrlichen Kunden?

Aber an dieser Stelle wollen die Arag-Experten nicht nur über Schummler reden, sondern über den grundehrlichen Kunden. Auch für ihn steigt zweifellos das juristische Risiko, wenn er durch eine SB-Kasse geht. Bisher waren Kunden nur dafür zuständig, dass ihr Einkaufswagen leer ist und sich nicht noch "zufällig" Waren in ihrer Jackentasche oder im Rucksack finden. Nun müssen Kunden mit einem Mal den gesamten Scan- und Bezahlvorgang verantworten. Damit steigt zweifellos das Risiko von Bedienungsfehlern, Missverständnissen und daraus resultierenden Anschuldigungen. Alles in allem vielleicht wirklich ein Grund, im Zweifel doch der guten alten Kassiererin oder dem Kassierer "Hallo" zu sagen.

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