Kein Recht auf Umtausch

04.01.2007

Mit Weihnachtsgeschenken trifft man nicht immer ins Schwarze. Deshalb setzt gerade zwischen den Feiertagen regelmäßig ein Run der Umtauschwilligen auf die Geschäfte ein. Darauf muss sich der Händler aber nicht einlassen.

Arag-Experten weisen darauf hin, dass es für in Geschäften gekaufte Waren kein generelles Umtauschrecht gibt, es sei denn, die Ware ist fehlerhaft. Wenn also der MP3-Player zwar einwandfrei funktioniert, aber so gar nicht nach dem Geschmack des Juniors ist, kann man nur auf die Kulanz des Händlers hoffen, das Gerät gegen Vorlage der Kassenzettels zurückzunehmen. Einen Anspruch auf Geldrückgabe gibt es nicht, hier muss der Kunde akzeptieren, wenn der Händler nur einen Gutschein anbietet. Marzena Fiok

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