Kicken für die Firma - aber nur gelegentlich

13.07.2006

Grundsätzlich steht nach der Rechtsprechung der Betriebssport laut Experten der ARAG-Versicherung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er dazu bestimmt ist, die durch die berufliche Tätigkeit bedingte körperliche Belastung auszugleichen, mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfindet und die Übungen im Rahmen einer unternehmensbezogenen Organisation stattfinden.

Doch es gibt eine Einschränkung bei Vorliegen eines Wettkampfcharakters von sportlichen Tätigkeiten: Der beschriebene Schutz gilt nur bei gelegentlichen Wettkämpfen. Dabei verweisen die Experten auf einen konkreten Fall, in dem ein Mitarbeiter sich bei einem Hallenfußballturnier verletzte und von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung für einen Arbeitsunfall verlangte.

Doch das Bundessozialgericht (BSG), vor dem der Fall schließlich landete, sah dies anders: Zwar können auch sportliche Tätigkeiten mit Wettkampfcharakter vom Versicherungsschutz umfasst werden. Aber es gilt: Diese Wettkämpfe gegen andere Betriebssportgemeinschaften dürfen sich nur auf gelegentliche Anlässe beschränken.

Fünf Fußballturniere pro Jahr, wie in diesem Fall, sprenge allerdings den Unternehmensbezug der sportlichen Betätigung. Daher gelte der Unfall nicht als Arbeitsunfall. Die gesetzliche Unfallversicherung des verletzten Kickers musste nicht für den Schaden eintreten (BSG, AZ: B 2 U 38/03).

Marzena Fiok

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