Klagen gegen EADS in USA wegen Insiderverkäufen - WSJ

16.06.2008
NEW YORK (Dow Jones)--Dem Luftfahrtkonzern EADS droht im Zusammenhang mit angeblichen Insidergeschäften am Aktienmarkt jetzt auch Ungemach aus den USA. Nach einem Bericht des "Wall Street Journal" (WSJ-Montagausgabe) haben zwei Anwaltskanzleien am Freitag Klage gegen die European Aeronautic Defence and Space Co NV (EADS) an einem New Yorker Bundesgericht eingereicht.

NEW YORK (Dow Jones)--Dem Luftfahrtkonzern EADS droht im Zusammenhang mit angeblichen Insidergeschäften am Aktienmarkt jetzt auch Ungemach aus den USA. Nach einem Bericht des "Wall Street Journal" (WSJ-Montagausgabe) haben zwei Anwaltskanzleien am Freitag Klage gegen die European Aeronautic Defence and Space Co NV (EADS) an einem New Yorker Bundesgericht eingereicht.

Die Klagen erheben den Vorwurf des Insiderhandels und der Irreführung von Investoren gegen Manager und Aktionäre von EADS. Beide juristischen Vorgänge begehren eine Zulassung als Sammelklage. Ein EADS-Sprecher sagte dem WSJ, das Unternehmen sei von seinen Anwälten noch nicht über die US-Klagen in Kenntnis gesetzt worden. Die Position von EADS sei aber auch in einem solchen Fall dieselbe wie bei den französischen Ermittlungen. EADS-Manager und Hauptanteilseigner haben die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen.

Seit fast zwei Jahren versuchen französische Justizbehörden und die Börsenaufsicht, die exakte Chronologie der Vorgänge um die Verzögerungen beim Bau des Riesenjumbos A380 zu ermitteln. In Frage steht, wer wann von den Verspätungen erfahren hat und ob vor der öffentlichen Bekanntmachung die Zeit für unrechtmäßige Anteilsverkäufe genutzt wurde. Im Juni 2006 wurden erstmals Probleme beim Bau des A380 mitgeteilt, die Aktien von EADS fielen daraufhin um 26% an einem Tag.

Die Aktien von EADS werden nicht in den USA gehandelt. Die klagenden Anwälte berufen sich bei der Zulässigkeit der Klage deshalb auf das nicht geringe US-Geschäft des Konzerns und die zahlreichen US-Investoren. In den USA sind Sammelklagen auf Schadensersatz leichter zulässig.

Eine Klage richtet sich gegen die Großaktionäre Lagardere Group und Daimler AG, die wenige Wochen vor dem ersten Bekanntwerden der Verspätungen große Anteile an EADS verkauft hatten. Die andere Klage erhebt den Vorwurf der Irreführung von Investoren gegen EADS und Manager des Unternehmens, die von den Verzögerungen bereits gewusst hätten und in diesem Wissen Aktien verkauft hätten.

Webseiten: http://www.online.wsj.com http://www.eads.com DJG/DJN/mmr/kla

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