Kollegin wollte Kaffee vergiften

17.11.2006
Mobbing beinhaltet ein systematisches, oft gesundheitsbeeinträchtigendes Schikanieren über einen längeren Zeitraum hinweg. Trotz ärztlicher Atteste können die Opfer den genauen Ablauf aber häufig nicht beweisen. So auch in einem vor dem Landesarbeitsgericht Köln verhandelten Fall.

Von Marzena Fiok

Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, war die Mitarbeiterin eines Altenheims mit einer Arbeitskollegin aneinandergeraten. Im Laufe des Streits habe die Kollegin sie als "dreckige Mitarbeiterin" und "verlogenes Luder" beschimpft, so die Betroffene. In der Folgezeit soll es zu weiteren verbalen Übergriffen und massiven Drohungen gekommen sein, deren Daten und Inhalte sie im späteren Gerichtsverfahren aber nicht mehr exakt wiedergeben konnte. Sie erinnerte sich nur noch an einen Zwischenfall acht Monate nach Beginn der Fehde. Damals habe ihr die besagte Kollegin in einer Mittagspause damit gedroht, ihr etwas in den Kaffee tun zu wollen, wenn sie nicht verschwinde. Danach ließ sich die Hauswirtschaftskraft wegen andauernder Angstzustände ärztlich behandeln. Das LAG Köln wies ihre Mobbing-Klage gegen die Arbeitskollegin auf 20.000 Euro Schmerzensgeld jedoch ab (Az. 12 7 Sa 64/06). Die Frau habe ihren Mobbing-Vorwurf nicht ausreichend dargelegt und bewiesen, so das Urteil. Sie habe nur einzelne, zeitlich weit auseinander liegende Verletzungshandlungen dargestellt. Und diese Angaben seien größtenteils auch noch unpräzise gewesen, so das Gericht.

Mobbing beinhalte aber ein systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren über mehrere zusammenhängende Akte und über einen längeren Zeitraum hinweg. Den gesamten Ablauf zu beweisen, falle Opfern häufig schwer, so die Richter. Die für Mobbing-Fälle typische Beweisnot könne zwar grundsätzlich durch ärztliche Bescheinigungen ausgeglichen werden. Das sei im vorliegenden Fall aber nicht gelungen, so das Gericht, denn die Ursachen für die attestierten Beschwerden könnten hier auch im privaten Bereich gelegen haben.

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