KORREKTUR/EU-Rechtsgutachten für Revision ...

03.02.2009
In der um 13.33 Uhr gesendeten Meldung lautet der erste Satz korrekt wie folgt:

In der um 13.33 Uhr gesendeten Meldung lautet der erste Satz korrekt wie folgt:

Das Urteil des Europäischen Gerichtes erster Instanz aus dem Jahr 2007 rpt 2007 im Zusammenhang mit Entschädigungszahlen für den französischen Elektrotechnik-Konzern Schneider Electric SA soll einem Gutachten zufolge teilweise aufgehoben werden.

Sie erhalten nachfolgend eine berichtigte und erweiterte Fassung.

DJG/rio/jhe

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