2,99 Euro pro Minute sind die Grenze

Kostenpflichtige Rufnummern im Impressum



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Gibt ein Online-Versandhändler im Impressum seiner Internetseite eine kostenpflichtige Rufnummer an, so stellt dies unter Umständen einen Wettbewerbsverstoß dar.

Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ist laut den Arag-Experten zum Beispiel dann der Fall, wenn Kosten bis zu 2,99 Euro pro Minute anfallen; denn so hohe Kosten können Verbraucher von einer telefonischen Kontaktaufnahme abhalten.

Der Inhalt des Impressums sorgt immer wieder für Rechtsstreitigkeiten.
Der Inhalt des Impressums sorgt immer wieder für Rechtsstreitigkeiten.

Darum klagte ein Mitbewerber mit Erfolg. Der bei Gericht unterlegene Online-Versandhändler ging jedoch in Berufung. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung zurück.

Dem Mitbewerber habe der Unterlassungsanspruch zugestanden. Es könne keine effiziente Kommunikationsmöglichkeit für den Verbraucher vorliegen, wenn eine mit derart hohen Kosten verbundene Mehrwertdienstnummer angegeben wird. Dadurch werde eine erhebliche Hürde für viele Verbraucher errichtet, was zu einer Vermeidung einer Kontaktaufnahme führen kann (6 U 219/13).

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