Kündigung auch nach Jahren

18.01.2007

WerBewerbungsunterlagen fälscht, kann dafür auch Jahre später noch entlassen werden - das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Az. 5 Sa 25/06).

Ein Mann hatte sich bei einem Unternehmen mit einem gefälschten Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer beworben, in dem er die Ergebnisse seiner praktischen und theoretischen Prüfung jeweils um eine Note verbessert hatte. Er bekam den Job, die Manipulation fiel jahrelang nicht auf. Als allerdings ein Kollege wegen einer ähnlichen Täuschung aufflog und behauptete, er sei nicht der Einzige, der gepfuscht habe, prüfte der Arbeitgeber die Bewerbungen aller in Frage kommenden Mitarbeiter. Dabei wurde auch der andere Fälscher entdeckt. Sein Arbeitsvertrag wurde daraufhin wegen arglistiger Täuschung gekündigt.

Der Entlassene ging gegen die Kündigung gerichtlich vor. Seine Arbeit in der Firma sei bis zum Tag der Kündigung ohne jede Beanstandung gewesen. Wegen besonderer Fähigkeiten und hoher Einsatzbereitschaft seien ihm sogar überdurchschnittlich schwierige Aufgaben übertragen worden. Aus diesem Grund, und weil die Täuschung bereits mehr als acht Jahre zurücklag, hielt der Kläger die Entlassung für ungerechtfertigt.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gab dennoch dem Arbeitgeber Recht. Der sei durch das gefälschte Zeugnis arglistig getäuscht worden. Bei der hohen Zahl von Bewerbungen auf offene Stellen müsse der Arbeitgeber eine Vorentscheidung auf Notenbasis treffen. Nur ordnungsgemäße Zeugnisse ermöglichten einen fairen Vergleich zwischen den Bewerbern. Auf die bisherige Arbeitsleistung des Klägers komme es nicht an, so die Richter. Der Mann habe das Zeugnis mit krimineller Energie gefälscht und dadurch das Vertrauensverhältnis mit dem Arbeitgeber zerstört. Die Kündigung ist deshalb rechtmäßig. (Quelle: www.moneytimes.de)

Marzena Fiok

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