Kündigung bei vorgespielter Krankheit

30.06.2006

Eine Krankentagegeldversicherung darf durch die Versicherungsgesellschaft aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn ein angeblich arbeitsunfähiger selbstständiger Malermeister einen Auftrag annimmt und zur Erstellung eines Angebots einen Außentermin wahrnimmt. Gerade die Akquisition von Kunden und die Bearbeitung von Aufträgen gehören zu den leitenden unternehmerischen Betätigungen. Hierbei handelt es sich nicht nur um völlig untergeordnete Hilfstätigkeiten.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 5 U 70/05-8. JLP

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