Urteil

Kunden müssen Minus auf Prepaid-Guthabenkonto nicht zahlen

17.04.2013
Rutscht ein Prepaid-Guthabenkonto ins Minus, müssen Kunden den Betrag nicht bezahlen. Das haben zwei Gerichte mit Urteilen klargestellt. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen zwei Mobilfunkanbieter geklagt und Recht bekommen.

Rutscht ein Prepaid-Guthabenkonto ins Minus, müssen Kunden den Betrag nicht bezahlen. Das haben zwei Gerichte mit Urteilen klargestellt. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen zwei Mobilfunkanbieter geklagt und Recht bekommen.Mobilfunkanbieter geklagt und Recht bekommen.

Nach Entscheidungen der Landgerichte München (Az. 12 O 16908/12) und Frankfurt am Main (2-24 O 231/12) müssten Kunden das Geld auch dann nicht bezahlen, wenn der Anbieter das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fordere, teilte die Verbraucherzentrale mit. Entsprechende Klauseln in Prepaid-Handyverträgen erklärten die Gerichte für unwirksam.

Bei Prepaid-Tarifen zahlen Kunden Geld auf ein Guthabenkonto ein. Sobald das Guthaben aufgebraucht ist, ist bis zum erneuten Aufladen normalerweise kein Anruf mehr möglich. Kleinere Anbieter ohne eigenes Mobilfunknetz erhielten die Daten der Netzbetreiber aber oft zu spät, sagte ein Sprecher der Verbraucherzentrale dpa. So könne es zu einem Minusstand kommen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (dpa/rw)

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