Krankengeld und Urlaub

Langzeitkranke müssen Urlaub beantragen

20.03.2008
Wer trotz Krankschreibung Urlaub machen möchte, braucht die Zustimmung der Krankenkasse.

Wer Arbeit hat, muss bei seinem Chef Urlaub beantragen. Was aber machen Langzeitkranke, die Krankengeld beziehen?

Aufgrund der bevorstehenden Osterferien rät die Techniker Krankenkasse (TK) Niedersachsen, dass sich Krankengeldbezieher vor einem geplanten Urlaub unbedingt mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

Für einen Auslandsaufenthalt brauchen Krankengeldbezieher vor Reisebeginn die Zustimmung der Kasse. In der Regel verlangen die Kassen eine ärztliche Bescheinigung, dass medizinisch gegen die Reise keine Beden-ken bestehen. Oftmals wird auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zurate gezogen.

Verreisen die Versicherten ohne Zustimmung der Kasse, entfällt die Krankengeldzahlung. Auch vor einem Urlaub im Inland sollte die Krankenkasse informiert werden.

"Wenn der Krankengeldbezieher wegen einer Urlaubsreise nicht erreichbar ist und beispielsweise Gutachtertermine versäumt, kann dies zur Einstellung der Krankengeldzahlung führen", so Ulrike Mickelat, Sprecherin der TK Niedersachsen. (mf)

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