Netzagentur

Mehr Durchblick für Verbraucher bei Datenübertragung

26.02.2014
Schnell, schneller, am schnellsten: Beim Tempo der Datenübertragung übertreffen sich die Internet- und Mobilfunk-Anbieter mit großen Versprechungen. Um der "Megabititis" Einhalt zu gebieten, will die Bundesnetzagentur die Betreiber nun auf feste Zusagen verpflichten.

Die Bundesnetzagentur will die Verbraucher vor Mogeleien oder nicht haltbaren Versprechungen von Mobilfunk- und Festnetzbetreibern bei der Datengeschwindigkeit in Schutz nehmen. Die Provider sollen dazu verpflichtet werden, bereits bei Vertragsabschluss über das maximal mögliche Tempo und die Mindestgeschwindigkeit zu informierten. Das geht aus einem Entwurf einer Rechtsverordnung der Behörde hervor, die am Dienstag in Bonn veröffentlicht wurde. Verbraucher sollen sich auf einen Blick darüber informieren können, welche Übertragungsrate vertraglich vereinbart wurde und welche tatsächlich geliefert wird, erklärte der Präsident der Behörde, Jochen Homann.

Dieser Entwurf enthält unter anderem auch die Vorgabe, dass ein Mobilfunkbetreiber oder Festnetzanbieter dem Kunden nach Schaltung eines Anschlusses auf Möglichkeiten zur Messung der Bandbreite, also der Geschwindigkeiten, hinweisen müssen. Die Bundesnetzagentur werde einen Speedtest entwickeln und künftig eigenständig anbieten, hieß es weiter.

Auch den Anbieterwechsel will die Bundesnetzagentur fördern: So müsse der Endkunde in der monatlichen Rechnung jeweils über das aktuell gültige Ende seiner Mindestvertragslaufzeit informiert werden. Außerdem sollten Kunden künftig ihren Routers frei wählen können, also nicht nur die Geräte des Anbieters, sondern auch jene anderer Hersteller, fordert die oberste Aufsichtsbehörde über den Telekommunikationsmarkt. Damit dürfte die Diskussion um einen möglichen Routerzwang und neuartige "Netzabschlussgeräte" vom Tisch sein.

Der Branchenprimus Deutsche Telekom kündigte an, bei der Schaffung von mehr Transparenz mitzuwirken. Die Telekom habe bereits damit begonnen, für eine einfachere Kundenkommunikation zu sorgen. Außerdem habe das Unternehmen bereits Vorschläge für mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen gemacht. Bei der Telekom gebe es schon heute keine Routerzwang.

Der Telekommunikationsverband BREKO bedauerte, dass die Behörde den Entwurf der Selbstverpflichtung der Branche zur Förderung von Transparenz im Endkundenmarkt nicht mitgetragen habe. Die Initiative der Bundesnetzagentur werde aber unterstützt und an Lösungen für die Verbraucher mitgearbeitet, teilte der BREKO mit. Der Glasfaserverband BUGLAS bezeichnete die Entscheidung der Netzagentur als "zwiespältig". Man bedauere die Ablehnung des Entwurfs einer Branchenselbstverpflichtung, wolle sich aber konstruktiv mit dem Verordnungsentwurf befassen, so der BUGLAS. (dpa/tc)

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