Kfz des Arbeitgebers zur privaten Nutzung

Mehr Unterhalt wegen Firmenwagen



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Das Oberlandesgericht Hamm sieht einen Pkw als einen monatlichen Nutzungsvorteil, der beim unterhaltspflichtigen Einkommen zu berücksichtigen sei.
 
  • private Nutzung eines Dienstwagen erhöht das unterhaltspflichtige Einkommen um den Betrag ersparter eigener Aufwendungen für die Unterhaltung eines Autos

Wird einem unterhaltspflichtigen Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, erhöht sich laut ARAG sein unterhaltspflichtiges Einkommen. Im verhandelten Fall stritten die Beteiligten - getrennt lebende Eheleute - über Trennungsunterhalt. Dem unterhaltspflichtigen Ehemann steht ein von seinem Arbeitgeber finanziertes Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Dieses setzt der Ehemann unter anderem bei Besuchen der gemeinsamen, bei der Ehefrau lebenden Tochter ein.

Ein Fimenwagen, der auch privat genutzt werden darf, stellt steuerlich einen Nutzungsvorteil dar.
Ein Fimenwagen, der auch privat genutzt werden darf, stellt steuerlich einen Nutzungsvorteil dar.
Foto: ambrozinio - Fotolia.com

Das Fahrzeug wird mit einem Betrag von 236 Euro brutto auf den monatlichen Gehaltsabrechnungen des Ehemanns einkommenserhöhend aufgeführt und sodann als Nettobetrag vom Gesamtbruttoeinkommen abgezogen.

Monatlicher Nutzungsvorteil

Der Ehemann meinte nun, dass ein Pkw-Vorteil bei der Berechnung des ihm monatlich zur Verfügung stehenden Einkommens nicht zu berücksichtigen sei. Das OLG Hamm sah den Pkw jedoch als einen monatlichen Nutzungsvorteil, der beim unterhaltspflichtigen Einkommen durchaus zu berücksichtigen sei. Das Einkommen erhöhe sich letztlich um den Betrag ersparter eigener Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw, wenn einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird, so ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: 2 UF 216/12).

Download des Originaltextes unter www.arag.de/die-arag/presse/arag-recht-schnell/

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