EU-Gericht

Millionenstrafen gegen Chiphersteller

16.12.2016
Das EU-Gericht hat von der EU-Kommission verhängte Millionenbußen gegen das sogenannte Chip-Kartell bestätigt.
Das EU-Gericht war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Unternehmen sensible Informationen ausgetauscht hatten, etwa zu Preisbildung, Kunden und Vertragsverhandlungen.
Das EU-Gericht war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Unternehmen sensible Informationen ausgetauscht hatten, etwa zu Preisbildung, Kunden und Vertragsverhandlungen.
Foto: Yvonne Bogdanski - Fotolia.com

Die Richter in Luxemburg wiesen am Donnerstag Klagen von Philips sowie dem deutschen Hersteller Infineon ab (Rechtssachen T-758/14 und T-762/14). Die Unternehmen seien an wettbewerbswidrigem Verhalten beteiligt gewesen, bekräftigte das Gericht.

Die Brüsseler EU-Kommission hatte 2014 eine Strafe in Höhe von insgesamt 138 Millionen Euro gegen vier Chiphersteller wegen unerlaubter Preisabsprachen verhängt. Neben Infineon und Philips (Niederlande) standen auch Samsung (Südkorea) und die japanische Firma Renesas im Fokus. Die Wettbewerbshüter waren zu dem Ergebnis gekommen, dass die Unternehmen sensible Informationen ausgetauscht hatten, etwa zu Preisbildung, Kunden und Vertragsverhandlungen. Es ging um Smartcard-Chips, die etwa in Handys oder Bankkarten zum Einsatz kommen.

Renesas war die Geldbuße vollständig erlassen worden, weil die Firma die Kommission über die Existenz des Kartells informiert hatte. Samsung hatte Informationen zur weiteren Aufklärung des Falls geliefert, diese Geldbuße war daher deutlich reduziert worden. Infineon musste mit knapp 82,8 Millionen Euro den Löwenanteil zahlen. (dpa/rs)

Zur Startseite