Mobiles Navi-Gerät geklaut

08.03.2007
Von jlp 

Ein Navigationsgerät, das auf einer sogenannten Schwanenhals-Halterung unmittelbar im Sichtfeld des Fahrers angebracht ist und sich entweder selbst oder mindestens mit seinem GPS-Empfänger nahe der Frontscheibe befindet, ist für einen potenziellen Dieb besonders einfach zu erkennen und wegen der leichten Entfernbarkeit und Transportierbarkeit auch besonders attraktiv als Diebstahlobjekt.

Wird das Gerät dennoch über Nacht in einem Fahrzeug belassen, wird eine erhebliche Diebstahlgefahr geschaffen. Der Versicherungsnehmer hat in einem solchen Fall grob fahrlässig gehandelt und kann keinen Versicherungsschutz und keinen Schadenersatz beanspruchen. Hinzu kommt, dass ein mobiles Navigationsgerät kein versicherbares Zubehörteil ist, sodass auch aus diesem Grunde kein Versicherungsschutz besteht.

Landgericht Hannover, Az.: 8 S 17/06 jlp/MF

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