Monopolkommission sieht Wettbewerbs-Nachteile aus Frequenz-Versteigerung - HB

09.10.2009
DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die geplante Versteigerung neuer Mobilfunkfrequenzen könnte das Aus eines Anbieters zur Folge haben. Das befürchtet der Vorsitzende der Monopolkommission, Justus Haucap, in einem Gastbeitrag für die Onlineausgabe des "Handelsblatt" (HB).

DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die geplante Versteigerung neuer Mobilfunkfrequenzen könnte das Aus eines Anbieters zur Folge haben. Das befürchtet der Vorsitzende der Monopolkommission, Justus Haucap, in einem Gastbeitrag für die Onlineausgabe des "Handelsblatt" (HB).

Die Bundesnetzagentur plant, im Jahr 2010 zusätzliche Mobilfunkfrequenzen zu versteigern, die bisher für die Übertragung von Rundfunk- und Fernsehsendungen genutzt wurden und künftig dem Mobilfunk zugeordnet werden. Nach Plänen der Bundesnetzagentur sollen Beschränkungen der Bietberechtigung verhindern, dass lediglich ein Unternehmen sämtliche Frequenzen ersteigert und den mobilen Breitbandmarkt monopolisiert. Vorgesehen ist, dass T-Mobile und Vodafone je zwei Blöcke ersteigern dürfen, E-Plus und O2 je drei Blöcke und Neueinsteiger vier Blöcke.

Es stehen aber insgesamt nur sechs Blöcke zur Verfügung. Experten sehen für ein effizientes Breitbandangebot eine Mindestausstattung von zwei Blöcken als notwendig an. Daher liege es - so Haucap - nahe, dass bei der Vergabe der Frequenzen einer der etablierten Netzbetreiber leer ausgeht. "Diesem drohen erhebliche Kostennachteile beim Aufbau eines mobilen Breitbandnetzes. In letzter Konsequenz kann sogar das Aus als selbständiger Anbieter drohen", befürchtet Haucap, "dies wiederum hätte natürlich negative Folgen für den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt".

Zwar würden Vorschläge diskutiert, um solche negativen Auswirkungen der Versteigerung zu verhindern. Aber dabei würden andere Verfahren zu wenig berücksichtigt, die ebenfalls den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt sichern könnten, sagt Haucap. Zum Beispiel könnten Netzbetreiber, die in der Auktion unterliegen, mit einem der erfolgreichen Bieter eine Roaming-Vereinbarung treffen und dessen Netz gegen Entgelt für das Angebot von Breitbanddiensten mitnutzen. Gegebenenfalls müsse die Bundesnetzagentur die Frequenzen mit einer entsprechenden Roaming-Auflage versehen, forderte Haucap.

Darüber hinaus erlaube der europäische Rechtsrahmen für die Telekommunikation ebenso wie das deutsche Telekommunikationsgesetz die Regulierung von Märkten, wenn gravierende Wettbewerbsprobleme existieren. Die Bundesnetzagentur könne auch im Nachhinein regulierend eingreifen und Zugangs- und Vorleistungspreise auch im Mobilfunk festlegen.

Webseite: www.handelsblatt.com

DJG/jhe

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