Bereits der Verkauf und die Vermietung eines Botnetzes gehöre unter Strafe gestellt, noch bevor es Schaden anrichten könne. Am Freitag werde NRW gemeinsam mit Hessen einen entsprechenden Gesetzesantrag im Bundesrat einbringen. Jede Form digitalen Hausfriedensbruchs solle unter Strafe gestellt werden.
Mit der Gesetzesänderung (§202e StGB) soll bereits die Infektion einer großen Zahl von Computern als Straftatbestand gelten. Botnetze setzen sich aus meist heimlich infizierten Computern zusammen, die nach der Infektion zusammengeschlossen werden und dann oft Schadsoftware verbreiten oder gemeinsam mit manipulierten Datenabfragen Websites zum Absturz bringen. Ein Einbruch in ein Smartphone oder PC verletze die Privatsphäre der Menschen genauso hart wie der in ihr Eigenheim, sagte Kutschaty der Zeitung. "Steigt jemand millionenfach ein, muss ihm dafür Gefängnis drohen und das für lange Zeit." (dpa/ib)