Überblick für alle Rechtsformen

Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails



Jens Ferner ist Rechtsanwalt in Alsdorf. www.ferner.eu

AG, Genossenschaft und PartG

8. Muster: Aktiengesellschaft (AG)

Mustermann AG*
Sitz der Gesellschaft: München (evtl. Zweigstelle?)
Registergericht: Amtsgericht München, HRB 11111
Vorstandsmitglieder: Max Mustermann, Steffi Mustermann**
Vorstandsvorsitzende: Steffi Mustermann**
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Stephan Mustermann**

Legende:
* Gemäß § 80 AktG ist der Firmenname in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut zu nennen. Darüber hinaus ist der Rechtsformzusatz ("AG"), der Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht sowie die Handelsregisternummer anzugeben.
** Nicht vergessen werden darf zudem, dass die ausgeschriebenen Vor und Zunamen aller Vorstandsmitglieder (und deren Stellvertreter) sowie des Aufsichtsratsvorsitzenden mit zu veröffentlichen sind. Der Vorstandsvorsitzende und der Aufsichtsratsvorsitzende sind als solche übrigens gesondert zu bezeichnen.

Achtung:

  • Es müssen keine Angaben über das Kapital gemacht werden. Werden jedoch (freiwillig) Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht, ist das Grundkapital, sowie der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen anzugeben, wenn auf die Aktien der Nennbetrag oder höhere Ausgabebetrag nicht vollständig eingezahlt ist.

  • Für den Fall, dass sich die AG in Liquidation befindet, ist darauf hinzuweisen und die Abwickler sind entsprechend zu benennen.

  • Die oben angegebenen Pflichtangaben müssen in jedem Schreiben enthalten sein, das in geschäftlicher Angelegenheit an einen bestimmten Empfänger gerichtet ist – also z. B. Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.

  • Es spielt in Bezug auf die notwendigen Pflichtangaben keine Rolle, ob eine E-Mail eigenhändig verfasst oder automatisch generiert wurde.

  • Die Pflichtangaben müssen im E-Mail-Body enthalten sein und zwar dergestalt, dass sie leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind.

  • Zu den Pflichtangaben zählen nicht die Angabe der genauen Adresse, einer Telefon- oder Faxnummer, eines Postfachs oder einer Bankverbindung.

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9. Muster: Genossenschaft

Muster Genossenschaft eG*
Sitz der Genossenschaft: München*
Registergericht: Amtsgericht München*, GnR XXX*
Vorstand: Max Mustermann**, Steffi Mustermann (Vorstandsvorsitzende)***
Aufsichtsratvorsitzender: Stephan Mustermann****

Legende:
* Gemäß § 25a GenG (Genossenschaftsgesetz) ist die Rechtsform, der Sitz der Genossenschaft, das Registergericht sowie die Genossenschaftsregisternummer anzugeben.
** Gemäß § 25a GenG müssen alle Vorstandsmitglieder aufgeführt sein.
*** Wie sich aus § 25a GenG ergibt, kann, aber muss kein Vorsitzender angegeben werden.
**** Sofern der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden hat, ist dieser mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen zu nennen, vgl. § 25a GenG.

Achtung:

  • Die oben angegebenen Pflichtangaben müssen in jedem Schreiben enthalten sein, das in geschäftlicher Angelegenheit an einen bestimmten Empfänger gerichtet ist – also z. B. Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.

  • Es spielt in Bezug auf die notwendigen Pflichtangaben keine Rolle, ob eine E-Mail eigenhändig verfasst oder automatisch generiert wurde.

  • Die Pflichtangaben müssen im E-Mail-Body enthalten sein und zwar dergestalt, dass sie leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind.

  • Zu den Pflichtangaben zählen nicht die Angabe der genauen Adresse, einer Telefon- oder Faxnummer, eines Postfachs oder einer Bankverbindung.

10. Muster: Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Mustermann & Musterfrau PartG*
Sitz der Partnerschaftsgesellschaft: München*
Registergericht: Amtsgericht München*, PR 1234*

Legende:
* Gemäß § 7 PartGG i. V. m. § 125a HGB ist der Name der Gesellschaft zu nennen. Darüber hinaus ist der Rechtsformzusatz (die Abkürzung "PartG" reicht aus), der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht sowie die Registernummer anzugeben.

Achtung:

  • Die oben angegebenen Pflichtangaben müssen in jedem Schreiben enthalten sein, das in geschäftlicher Angelegenheit an einen bestimmten Empfänger gerichtet ist – also z. B. Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und ieferscheine sowie Quittungen.

  • Es spielt in Bezug auf die notwendigen Pflichtangaben eine Rolle, ob eine E-Mail eigenhändig verfasst der automatisch generiert wurde.

  • Die Pflichtangaben müssen im E-Mail-Body enthalten ein und zwar dergestalt, dass sie leicht erkennbar, nmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind.

  • Zu den Pflichtangaben zählen nicht die Angabe der genauen Adresse, einer Telefon- oder Faxnummer, eines Postfachs oder einer Bankverbindung.

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