Produktplatzierung im europäischen Fernsehen künftig möglich

08.05.2007
BRÜSSEL (Dow Jones)--In Europas Fernsehsendungen soll die gezielte Werbung für ein Produkt (Produktplatzierung) künftig unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich sein. Der im Europäischen Parlament (EP) federführende Kulturausschuss stimmte am Dienstag einem zuvor mit dem EU-Ministerrat ausgehandelten Kompromiss für die überarbeitete EU-Fernsehrichtlinie zu. Die Berichterstatterin, die CDU-Abgeordnete Ruth Hieronymi, geht davon aus, dass der Verabschiedung der überarbeiteten Direktive durch den Ministerrat und das EP-Plenum jetzt nichts mehr im Wege steht.

BRÜSSEL (Dow Jones)--In Europas Fernsehsendungen soll die gezielte Werbung für ein Produkt (Produktplatzierung) künftig unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich sein. Der im Europäischen Parlament (EP) federführende Kulturausschuss stimmte am Dienstag einem zuvor mit dem EU-Ministerrat ausgehandelten Kompromiss für die überarbeitete EU-Fernsehrichtlinie zu. Die Berichterstatterin, die CDU-Abgeordnete Ruth Hieronymi, geht davon aus, dass der Verabschiedung der überarbeiteten Direktive durch den Ministerrat und das EP-Plenum jetzt nichts mehr im Wege steht.

Die EU-Kulturminister wollen am 24. Mai über den Gesetzestext abstimmen, das EP-Plenum dürfte sein Votum dann spätestens im September abgeben. Damit wäre die Revision der EU-Fernsehrichtlinie, die jetzt neben dem klassischen TV auch neue Mediendienste erfasst, nach jahrelangen Diskussionen abgeschlossen.

Strittigster Punkt in den Verhandlungen war die Regelung für die Werbung. Nach dem Kompromiss für den Gesetzestext können künftig die Sendungen jede halbe Stunde durch Werbung unterbrochen werden. Die Produktplatzierung soll aber nur erlaubt werden, wenn der Zuschauer darüber zu Beginn und zum Ende der betreffenden Sendung sowie nach jeder Werbepause informiert wird. Diese Form der Werbung ist auch nur dann möglich, wenn der betreffende Mitgliedstaat dies gestattet. Auch die Sender selbst können die Produktplatzierung ablehnen.

Hieronymi wies darauf hin, dass ARD und ZDF bereits angekündigt hätten, diese Art der Werbung nicht zuzulassen. Grundsätzlich verboten bleiben soll die Produktplatzierung ohnehin in Nachrichtensendungen, Kinderprogrammen und Dokumentarfilmen.

Ziel der Neufassung der Fernsehrichtlinie ist es, die Gesetzgebung an die Entwicklungen im digitalen Zeitalter anzupassen. Die geltende Regelung gilt nur für die analoge Fernsehübertragung. Der Kompromiss für die überarbeitete Direktive sieht zudem für Werbung in Kindersendungen eine strenge Selbstkontrolle der Sender vor, um beispielsweise Reklame für Junk-Food zu unterbinden. Auch sollen jugendgefährdende Inhalte im Internet von staatlicher Seite gesperrt werden können. Jeder Mitgliedstaat muss eine unabhängige Regulierungsbehörde zur Umsetzung der EU-Vorgaben einrichten.

-Von Angelika Steinfort, Dow Jones Newswires; 32 2 7411490,

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