Lars Windhorst

Prozess gegen deutsches Wirtschafts-Wunder-Kind

11.12.2009
Der einstige Vorzeige-Unternehmer Lars Windhorst muss sich wegen Betrugs, Untreue und Insolvenzverschleppung vor Gericht verantworten.

Die Wirtschaftsstrafkammer habe die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, sagte ein Sprecher des Berliner Landgerichtes der dpa. Er bestätigte damit einen Beitrag des in Bielefeld erscheinenden "Westfalen-Blattes" vom selben Tag. Der Prozessbeginn wird für kommendes Jahr erwartet, einen genauen Termin gibt es allerdings noch nicht. Windhorst (33 - interessanter Wikipedia-Eintrag) hatte in den 1990er Jahren in Begleitung des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl (CDU) auf einer Asien-Reise für Aufsehen gesorgt. Schon als 16-Jähriger hatte der aus Ostwestfalen stammende Windhorst ein Unternehmen für Computerzubehör gegründet.

Als Geschäftsführer soll Windhorst laut Anklage für zwei nach ihm benannte Firmen trotz Zahlungsunfähigkeit keine Insolvenz angemeldet haben, in einem weiteren Fall erst verspätet. Zudem sollen für eine GmbH über mehrere Jahre keine Jahresbilanzen erstellt worden sein. Ein weiterer Vorwurf lautet auf Untreue. So sollen rund 0,8 Millionen Euro zwischen März 2002 und März 2004 vom Konto einer von Windhorst geführten Aktiengesellschaft auf das Privatkonto des Angeschuldigten geflossen sein. Zudem soll sich der Jung-Unternehmer durch falsche Angaben nach den Ermittlungen 2001 ein Privatdarlehen über 20 Millionen Mark (rund 10 Millionen Euro) erschlichen haben.

Windhorsts Anwalt Robert Unger hatte dem Zeitungsbericht zufolge nach der Anklageerhebung erklärt, dass alle Vorwürfe gegen seinen Mandanten unbegründet seien. Die Staatsanwaltschaft hatte Jahre ermittelt und ein nicht einfaches Firmengeflecht durchleuchtet. In diesem Frühjahr war Anklage erhoben worden. (dpa/ajf)

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