PTA-HV: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Einberufung zur 18. ordentlichen Hauptversammlung

06.06.2012
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG Leoben (pta005/06.06.2012/08:00) - E I N B E R U F U N G zur 18. ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 5. Juli 2012, 10.00 Uhr in der Montanuniversität Leoben Erzherzog-Johann-Trakt Erzherzog-Johann-Auditorium Ignaz-Buchmüller-Platz 4 8700 Leoben Die Versammlung wird im Internet unter www.ats.net öffentlich übertragen. Die Aufzeichnung kann auch danach abgerufen werden. Tagesordnung 1. Bericht des Vorstandes; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und Corporate Governance Berichts sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr vom 1. April 2011 bis zum 31. März 2012 (2011/12) mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. April 2011 bis zum 31. März 2012 (2011/12) sowie des Vorschlages für die Gewinnverwendung. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2011/12 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011/12. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011/12. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011/12. 6. Bericht des Vorstandes über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG. 7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13. Unterlagen zur Hauptversammlung Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären ab heute bzw. spätestens ab 14. Juni 2012 folgende Unterlagen zur Verfügung: * Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate Governance Bericht, * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG, * Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG, jeweils für das Geschäftsjahr 2011/12, * die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, und 5, * den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats zum Tagesordnungspunkt 7. Jeder Aktionär ist berechtigt in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 8700 Leoben-Hinterberg, Fabriksgasse 13, während der Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. Darüber hinaus werden der Jahres- und der Konzernabschluss, jeweils inklusive Anhang, im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht. Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind spätestens ab 14. Juni 2012 außerdem auch auf der Website der Gesellschaft unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Veranstaltungen > Hauptversammlung) frei verfügbar und deren Veröffentlichungen erfolgen, soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch gemäß § 82 Abs 9 Börsegesetz. Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der 25. Juni 2012, 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Depotverwahrte Inhaberaktien Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten: 1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift; 2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; 3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN; 5. ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 25. Juni 2012 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) bezieht. Depotbestätigungen müssen spätestens am 2. Juli 2012, um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen: - per Post, Kurierdienst oder persönlich an: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, z. H. Herrn Martin Theyer, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg; - als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail: anmeldung.ats@hauptversammlung.at; - per Telefax an +43-1-8900 500 87. Gemäß § 262 Abs 20 Aktiengesetz wird die Entgegennahme von Depotbestätigungen über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) für diese Hauptversammlung und bis auf Weiteres ausgeschlossen. Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden. Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 4. Juli 2012, 16:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) in Textform übermittelt werden: - per Post, Kurierdienst oder persönlich an: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, z. H. Herrn Martin Theyer, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg; - als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail: anmeldung.ats@hauptversammlung.at; - per Telefax an +43-1-8900 500 87. Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig. Als besonderen Service und gemäß unserer Corporate Governance steht den Aktionären Herr Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme unter Tel. +43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 bzw. E-Mail michael.knap@iva.or.at. Der Stimmrechtsvertreter wird bei der Hauptversammlung anwesend und über die E-Mail-Adresse weisungen.ats@hauptversammlung.at auch während der Hauptversammlung erreichbar sein. Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung. Auf dieser Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr Dr. Michael Knap schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt schriftlicher Vollmacht ist dann vom Aktionär an Herrn Dr. Knap, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zu senden. Da die Depotbestätigung samt Vollmacht im Original rechtzeitig vor der Hauptversammlung beim IVA einlangen muss, ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berücksichtigen. Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder

Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG Leoben (pta005/06.06.2012/08:00) - E I N B E R U F U N G zur 18. ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 5. Juli 2012, 10.00 Uhr in der Montanuniversität Leoben Erzherzog-Johann-Trakt Erzherzog-Johann-Auditorium Ignaz-Buchmüller-Platz 4 8700 Leoben Die Versammlung wird im Internet unter www.ats.net öffentlich übertragen. Die Aufzeichnung kann auch danach abgerufen werden. Tagesordnung 1. Bericht des Vorstandes; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und Corporate Governance Berichts sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr vom 1. April 2011 bis zum 31. März 2012 (2011/12) mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. April 2011 bis zum 31. März 2012 (2011/12) sowie des Vorschlages für die Gewinnverwendung. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2011/12 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011/12. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011/12. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011/12. 6. Bericht des Vorstandes über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG. 7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13. Unterlagen zur Hauptversammlung Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären ab heute bzw. spätestens ab 14. Juni 2012 folgende Unterlagen zur Verfügung: * Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate Governance Bericht, * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG, * Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG, jeweils für das Geschäftsjahr 2011/12, * die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, und 5, * den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats zum Tagesordnungspunkt 7. Jeder Aktionär ist berechtigt in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 8700 Leoben-Hinterberg, Fabriksgasse 13, während der Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. Darüber hinaus werden der Jahres- und der Konzernabschluss, jeweils inklusive Anhang, im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht. Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind spätestens ab 14. Juni 2012 außerdem auch auf der Website der Gesellschaft unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Veranstaltungen > Hauptversammlung) frei verfügbar und deren Veröffentlichungen erfolgen, soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch gemäß § 82 Abs 9 Börsegesetz. Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der 25. Juni 2012, 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Depotverwahrte Inhaberaktien Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten: 1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift; 2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; 3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN; 5. ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 25. Juni 2012 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) bezieht. Depotbestätigungen müssen spätestens am 2. Juli 2012, um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen: - per Post, Kurierdienst oder persönlich an: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, z. H. Herrn Martin Theyer, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg; - als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail: anmeldung.ats@hauptversammlung.at; - per Telefax an +43-1-8900 500 87. Gemäß § 262 Abs 20 Aktiengesetz wird die Entgegennahme von Depotbestätigungen über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) für diese Hauptversammlung und bis auf Weiteres ausgeschlossen. Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden. Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 4. Juli 2012, 16:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) in Textform übermittelt werden: - per Post, Kurierdienst oder persönlich an: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, z. H. Herrn Martin Theyer, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg; - als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail: anmeldung.ats@hauptversammlung.at; - per Telefax an +43-1-8900 500 87. Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig. Als besonderen Service und gemäß unserer Corporate Governance steht den Aktionären Herr Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme unter Tel. +43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 bzw. E-Mail michael.knap@iva.or.at. Der Stimmrechtsvertreter wird bei der Hauptversammlung anwesend und über die E-Mail-Adresse weisungen.ats@hauptversammlung.at auch während der Hauptversammlung erreichbar sein. Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung. Auf dieser Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr Dr. Michael Knap schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt schriftlicher Vollmacht ist dann vom Aktionär an Herrn Dr. Knap, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zu senden. Da die Depotbestätigung samt Vollmacht im Original rechtzeitig vor der Hauptversammlung beim IVA einlangen muss, ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berücksichtigen. Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder

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