Rechtliche Aspekte Ihres Internetshops

28.04.2005

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihr Shop sollte über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verfügen, die nach den Grundsätzen der Rechtsprechung natürlich auch wirksam in den Vertrag mit Ihrem Kunden mit einbezogen werden müssen. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie wesentliche Fragen wie Vertragsschluss, Lieferzeit, Haftung, Gewährleistung, Gerichtsstand und anwendbares Recht klären.

Allgemeine Geschäftsbedingungen stellen sozusagen das rechtliche Grundgerüst für Ihren Internetshop dar, weshalb wir empfehlen, auf die AGBs besonderes Augenmerk zu legen.

Nur unter engen Voraussetzungen werden AGBs tatsächlich wirksam in einem Vertrag bei einem Internetshop mit einbezogen mit der Folge, dass Sie gegebenenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen haben, diese jedoch mangels Einbeziehung in den Vertrag nicht Vertragsgegenstand geworden sind. Eine fehlende Klärung des Gerichtsstands und der Rechtswahl kann die Durchsetzung Ihrer Rechte erheblich erschweren. Zudem können Sie in AGBs Ihre Informationspflichten nach § 1 BGBInfoVO erfüllen.

Belehrung über Widerrufs- und Rückgaberechte

Bei Verträgen, die im Internet mit Verbrauchern geschlossen werden, gelten gemäß § 312 d BGB Widerrufs- und Rückgaberechte. Über diese Widerrufs- und Rückgaberechte muss mit dem richtigen Inhalt und in der richtigen Form und Darstellung zum richtigen Zeitpunkt informiert werden. Die gesetzlichen Ansprüche an die Formulierung und die grafische Darstellung sind außerordentlich hoch, um die Belehrung hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen wirksam werden zu lassen.

Eine fehlende Information über bestehende Widerrufs- und Rückgaberechte hat zur Folge, dass das Widerrufs- oder Rückgaberecht gar nicht erlischt. Ihr Kunde kann eine Ware somit auch nach sehr langer Zeit wieder zurückgeben. Zudem kann das Widerrufs- und Rückgaberecht in einigen Fällen ausgeschlossen werden. Unter bestimmten Bedingungen kann es Ihrem Kunden auferlegt werden, Rücksendekosten für das Widerrufs- und Rückgaberecht zu tragen. Dem Kunden kann zudem auferlegt werden, einen Wertersatz zu leisten, wenn er Ware beschädigt zurücksendet. Eine fehlende oder falsche Belehrung über Widerrufs- und Rückgaberechte dürfte zudem wettbewerbswidrig sein, sodass Sie sich hier der Gefahr von Abmahnungen aussetzen.

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