Ingram schult Reseller

Rechtliche Stolperfallen beim 3D-Druck

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Der Einsatz von 3D-Druckern wirft neue Fragen bei Urheber- und Markenrechten auf. Ingram Micro will nun mit einem Seminar Fachhandelspartner und kommerzielle Anwender schulen.

Mit 3D-Druckern und -Scannern oder den entsprechenden digitalen Druckvorlagen lassen sich mittlerweile Objekte einfach reproduzieren. Nicht immer ist dies legal: Schnell werden Urheber- und Markenrechte verletzt.

Beim 3D-Druck von Objekten, die urheber- oder markenrechtlich geschützt sind, ist Vorsicht geboten.
Beim 3D-Druck von Objekten, die urheber- oder markenrechtlich geschützt sind, ist Vorsicht geboten.

Broadliner Ingram Micro hat im vergangenen Jahr eine neue europäische Division für den Bereich 3D Printing und Scanning gegründet. Dabei sollte nicht nur der Vertrieb der Hardware-Produkte und des Verbrauchsmaterial im Fokus stehen sondern auch Trainings, Support und Pre-Sales-Support für Reseller in ganz Europa angeboten werden.

Nun hat sich der Distributor die rechtlichen Grundlagen vorgenommen. Am 29. November 2016 von 13:30 Uhr bis 18:30 Uhr Ingram im Seminar "Rechtsfragen beim Einsatz von 3D-Technologien" über die rechtlichen Vorgaben, die beim Einsatz von 3D-Technologien eine Rolle spielen.

Bewusstsein für die Risiken schaffen

Zusammen mit einem Rechtsanwalt für Patent- und Markenrecht werden unter anderem branchenspezifische Business-Modelle für die additive Fertigung vorgestellt. Anhand von Praxisbeispielen wollen die Experten die rechtlich relevanten Punkte veranschaulichen und mögliche Lösungsansätze präsentieren. "Das Seminar soll ein Bewusstsein für rechtliche Stolperfallen und Risiken schaffen", erläutert Rudolf Ehrmanntraut, Senior Manager Business Management 3D bei Ingram Micro. Bei aller Begeisterung für 3D-Technologie könne es schnell passieren, dass man mit Urheberrechten in Konflikt gerät.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachhandelspartner sowie 3D-Designer, -Konstrukteure und -Dienstleister. Künftig sollen weitere, aufbauende Seminare stattfinden, in denen ausgewählte Rechtsthemen vertieft werden. Weitere Informationen zu dem kostenpflichtigen Seminar sowie die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Fachhändler per E-Mail an 3d@ingrammicro.com .

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