Rechtsmissbräuchlichkeit bei Abmahnungen

Von Anfang an dabei: Rechtsanwalt Johannes Richard ist Partner der Kanzlei Richard & Kempcke und betreibt die Internetseite www.internetrecht-rostock.de. Dort geht es ausschließlich um das Thema Internetrecht, vor allem um den Internethandel, der aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken ist. Das gilt sowohl für die Anbieter als auch für die Kunden, die Angebote von Ebay, Internetshops oder Amazon nutzen. Seit Jahren ist das Thema Internethandel auch eng mit dem Thema Abmahnungen verknüpft. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht sind häufige Abmahnthemen. Rechtsanwalt Johannes Richard ist daher Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und auf Wettbewerbsrecht im Internet spezialisiert.
Entscheidung des Landgerichtes Paderborn gegen die E-Tail GmbH ist rechtskräftig

In den vergangenen Monaten sind viele eBay-Händler von der Firma E-Tail GmbH aus Alfeld abgemahnt worden. Die E-Tail GmbH hatte die Abmahnungen selbst ausgesprochen ohne Einschaltung eines Anwaltes und zwar für den Bereich Computer und Computerzubehör. Regelmäßiger Gegenstand der Abmahnungen waren tatsächlich oder angeblich falsche Widerrufsbelehrungen im Internetauktionshaus eBay. Neben einer Unterlassungserklärung forderte die E-Tail GmbH für die Abmahnung eine Kostenpauschale von 200,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Da Gegenstand der Abmahnungen in der Regel die Länge der Widerrufsfrist bei eBay war, jedoch noch weitere Punkte abgemahnt wurden, die sich aus der Abmahnung jedoch nicht deutlich ergaben, da diese relativ umfangreich war, gibt es zudem eine Reihe von Fällen, in denen E-Tail wegen eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung Vertragsstrafen geltend macht.

Nicht zuletzt auf Grund des Umfangs der Abmahnungen der Firma E-Tail vertreten viele Juristen die Ansicht, dass diese Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind, da es E-Tail nicht in erster Linie um ein wettbewerbskonformes Handeln seiner Wettbewerber geht, sondern darum, durch die Abmahnungen Geld zu verdienen. Das Landgericht Paderborn hat in seiner Entscheidung vom 03.04.2007, Aktenzeichen 7 O 20/07 Unterlassungsansprüche von E-Tail zurückgewiesen. Das Landgericht Paderborn hielt die Abmahnung für rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG. In der Entscheidung des Landgerichtes Paderborn hieß es:

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