Rotter will Schadenersatz-Musterprozess gegen EADS führen

01.06.2007
AMSTERDAM (Dow Jones)--Mehrere Kleinaktionäre des Luft- und Raumfahrtkonzerns EADS wollen gemeinsam Schadenersatz wegen verspäteter Informationen zu den Lieferproblemen beim neuen Großraumflugzeug A380 verlangen. In den nächsten Monaten werde ein Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) beantragt, sagte Rechtsanwalt Klaus Rotter von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte am Freitag Dow Jones Newswires.

AMSTERDAM (Dow Jones)--Mehrere Kleinaktionäre des Luft- und Raumfahrtkonzerns EADS wollen gemeinsam Schadenersatz wegen verspäteter Informationen zu den Lieferproblemen beim neuen Großraumflugzeug A380 verlangen. In den nächsten Monaten werde ein Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) beantragt, sagte Rechtsanwalt Klaus Rotter von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte am Freitag Dow Jones Newswires.

Bislang hätten sich etwa zehn Aktionäre zu diesem Schritt entschlossen. In den kommenden Wochen will der Rechtsanwalt weitere Anteilseigner und dabei vor allem institutionelle Investoren ansprechen. Gegenwärtig repräsentierten die Aktien der klagewilligen Aktionäre einen Wert von knapp 100.000 EUR.

"Es besteht die sehr realistische Chance, dass die Anleger Schadenersatz bekommen", sagte Rotter zum Prozessverlauf. Allerdings rechnet er mit einem sehr umfangreichen Prozess, der sicherlich einige Jahre dauern werde.

Aufhänger der Klage wird der Zeitpunkt der Mitteilung über die Lieferverzögerungen beim Flugzeughersteller Airbus. "Nach uns vorliegenden Informationen stand spätestens am 25. Februar 2006 fest, dass es zu Lieferverzögerungen von mindestens 18 Monaten und damit einhergehenden Ergebniseinbrüchen in den Jahren 2006 bis 2010 kommen wird", hatte Rotter bereits im Oktober die erste Schadenersatzklage eines EADS-Kleinaktionärs begründet.

Diese Insidertatsache und ihre Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung des Konzerns seien vollständig erst am 3. Oktober 2006 in einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht worden, so dass den Anlegern ein Schaden entstanden sei.

Aktionäre, die in der vom 25. Februar bis zum 3. Oktober 2006 EADS-Aktien erwarben, hätten einen deutlich niedrigeren Preis für ihre Papiere bezahlt, wenn EADS die Insidertatsache umgehend veröffentlicht hätte, sagte der Anwalt weiter. Diese Anleger könnten nun gemäß 37b Abs. 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz Schadenersatz geltend machen.

Nach dem Gesetz hat jeder Anleger Anspruch auf Schadenersatz gegen den Emittenten von Aktien, wenn er sie zeitlich nach einer nicht veröffentlichten Insiderinformation des Unternehmens erwirbt und sie bis zum Bekanntwerden dieser Insiderinformation hält. Der bereits klagende EADS-Aktionär hatte Rotter zufolge am 30. März 2006 Aktien zu einem Preis von 34,35 EUR gekauft. Die Klage sei beim Landgericht Frankfurt eingereicht worden.

Webseiten: http://www.eads.de/

http://www.rotter-rechtsanwaelte.de/

-Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires; +49 (0)40 - 3574 3116,

kirsten.bienk@dowjones.com

DJG/kib/rio

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