Nachgebaute Tonerkartuschen

Samsung geht gegen Reseller vor

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Der koreanische Elektronikkonzern Samsung ist der Meinung, dass einige Tonerkassetten von Fremdanbietern die Patente des Konzerns verletzen. Nun müssen Händler mit rechtlichen Schritten rechnen.
Vorsicht bei Kartuschen-Nachbauten für den Samsung-Drucker ML-1660, sie könnten Patente verletzen.
Vorsicht bei Kartuschen-Nachbauten für den Samsung-Drucker ML-1660, sie könnten Patente verletzen.
Foto: Samsung

Samsung hat vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen sieben Reseller von Tonerkartuschen erwirkt, dies bestätigt der Konzern gegenüber ChannelPartner. Die Wiederverkäufer hatten neu hergestellte kompatible Tonerkassetten vertrieben.

Die Samsung-Spezialisten sind der Meinung, dass die nachgebauten Verbrauchsmaterialien "wesentliche Patente des Unternehmens" verletzen. Aufgrund der nun erwirkten einstweiligen Verfügen dürfen die betroffenen Reseller die beanstandeten Produkte vorläufig nicht mehr verkaufen. Nachdem man bei dem koreanischen Konzern festgestellt hatte, dass "unterschiedlichste Nachbauten" im Umlauf sind, hatte man sich dazu entschlossen, gegen die Reseller vorzugehen. Darüber hinaus hat Samsung noch gegen weitere Wiederverkäufer Patenverletzungsklagen eingereicht.

In der jetzt ergangenen einstweiligen Verfügung geht es um den deutschen Teil der europäischen Samsung-Patente EP 1 975 744 sowie EP 2 357 537. Diese betreffen Verbrauchsmaterialen der Farbdrucke CLP-610 und CLP-620 sowie der Monolaserdrucker des Typs ML-1660. Die weiteren Klagen beziehen sich auf zudem die Patente 2 325 701 und EP 2 256 559 für die Modelle CLP-310, CLP-320 und CLP-360.

Hersteller sind schwer zu fassen

Auffällig ist, dass Samsung nun gegen Händler vorgeht, die die Ware in den Verkehr bringen. Die Hersteller der Supplies sitzen häufig in fernöstlichen Ländern und sind nur schwer zu belangen. Reseller, die kompatible Verbrauchsmaterialen vertreiben, sollten daher ihre Bezugsquellen sehr genau prüfen und sich bei ihren Zulieferern absichern, dass die Ware keine Rechte verletzt.

Dass Druckeranbieter versuchen, ihre Technologie zu schützen, ist nicht neu. Über den Daumen gepeilt machen die Druckerhersteller rund die Hälfte des Umsatzes mit Verbrauchsmaterial. Da die Herstellung nicht so aufwändig ist und die Hardware-Preise gegenüber den Supplies oft günstiger gehalten werden, kann man davon ausgehen, dass die Gewinnspanne noch wesentlich höher ist. Dieses Geschäft wollen sich die Hersteller nicht entgehen lassen. Daher dreht sich der Streit häufig darum, ob kompatible Tintenkartuschen oder Tonerkassetten tatsächlich Patente und Gebrauchsmuster verletzen oder ob jene Patente überhaupt die notwendigen erfinderische Schöpfung oder Neuerung zugrunde liegt. (awe)

Zur Startseite