Nachgebaute Druckerkartuschen

Samsung siegt gegen Toner-Reseller

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Im Rechtsstreit gegen elf Reseller, die kompatible Tonerkartuschen für Samsung-Drucker verkauft hatten, hat der koreanische Konzern einen Sieg errungen.

Das Geschäft mit Verbrauchsmaterialien für Drucker ist lukrativ. Da die Druckerhersteller Hardware und Supplies in einer Mischkalkulation anbieten, spiegeln die Preise für Verbrauchsmaterial häufig nicht die tatsächlichen Produktions- und Vertriebskosten wider. Diesen Umstand machen sich Anbieter von kompatiblen Tonern und Tinten zunutze.

Nachbauten von Tonerkartuschen für den CLP-320 von Samsung können unter Umständen Patente verletzen. Reseller, die die strittigen Supplies in Verkehr bringen, können schnell vor Gericht landen, wie die aktuellen Fälle zeigen.
Nachbauten von Tonerkartuschen für den CLP-320 von Samsung können unter Umständen Patente verletzen. Reseller, die die strittigen Supplies in Verkehr bringen, können schnell vor Gericht landen, wie die aktuellen Fälle zeigen.
Foto: Samsung

So entstehen oft Streitigkeiten, ob die Nachbauten geistiges Eigentum und Patente der Originalhersteller verletzen. Auch der koreanische Elektronikkonzern Samsung hat mit Nachbauten für seine Laserdrucker zu kämpfen. Dabei sitzen die Supplies-Produzenten aber häufig in Fernost, wo man ihnen im Falle von Patentverletzungen schwer habhaft werden kann. Deshalb ist der Konzern einen anderen Weg gegangen: Ende 2013 und im August 2014 erwirkte Samsung einstweilige Verfügungen gegen Reseller, die die strittigen Verbrauchsmaterialien in den Verkehr brachten. Konkret handelte es sich um Tonerkartuschen für die Samsung-Farblaserdrucker CLP-310/320 und CLP-360.

Tonerkartuschen verletzen Samsung-Patente

Nun hat das Landgericht in München bestätigt, dass die vertriebenen Kartuschen die deutschen Teile der europäischen Samsung-Patente EP 2 325 701 und EP 2 256 559 verletzt haben.

Durch die ergangenen Urteile wird es den Resellern untersagt, die betreffenden Tonerkassetten hierzulande weiter zu vertreiben. Zudem müssen die Händler Ausgleichzahlungen für den entstandenen materiellen Schaden leisten und die Prozesskosten zahlen. Gegen die Urteile mit den Aktenzeichen 7 O 25647/13, 7 O 26661/13 bis 7 O 26669/13 und 7 O 26671/13 kann aber noch Berufung eingelegt werden.

Sung Won Song, Senior Vice President of Strategy Marketing and Sales, Printing Solutions Business bei Samsung Electronics, rechtfertigt das kompromisslose Vorgehen gegen die Reseller: "Samsung setzt sich für einen fairen und offenen Wettbewerb am Markt ein. Das bedeutet für uns, dass wir jene Partner und Reseller besonders schützen müssen, die Produkte herstellen, denen unsere Kunden vertrauen", erklärt der Manager. Man wolle so sicherstellen, dass die Rechte und Interessen der Kunden gewahrt werden und dass das geistige Eigentum geschützt bleibt.

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