Schmidtlein abgemahnt

01.09.2006

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Internetanbieter Andreas & Manuel Schmidtlein GbR wegen Wettbewerbsverstößen auf 16 Internetangeboten abgemahnt und fordert nun mit Nachdruck schärfere Sanktionsmöglichkeiten im Wettbewerbsrecht. "Der Fall Schmidtlein ist ein Paradebeispiel dafür, dass sich unlauterer Wettbewerb in Deutschland immer noch lohnen kann", so vzbv-Vorstand Edda Müller.

In den Verbraucherzentralen häufen sich Beschwerden über Internetdienste wie www.vornamen-heute.com, www.lehrstellen-heu te.com, www.tattoo-heute.com oder www.sternzeichen-heute.com. Diese Angebote werden mit "...heute gratis!" und der Teilnahme an einem Gewinnspiel beworben. Tatsächlich verwandelt sich der angebliche Gratiszugang jedoch nach Ablauf des Anmeldetages in einen kostenpflichtigen Abonnementvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten für sieben Euro monatlich bei jährlicher Vorauskasse. Über diese kostspieligen Folgen der Anmeldung werden die Internetnutzer lediglich im Kleingedruckten am Ende der Anmeldeseite und unter den sogenannten "Teilnahmebedingungen" informiert.

Mit der aktuellen Abmahnaktion gehen der vzbv und die Verbraucherzentralen zum wiederholten Male gegen die gestalterisch wechselnden Internetangebote der Firma Schmidtlein vor, die in den vergangenen Jahren unter anderem schon durch den Einsatz illegaler Dialer aufgefallen war. Der vzbv hält die Aufmachung der diversen Internetseiten www.xxx-heute.com unter mehreren Gesichtspunkten für irreführend und intransparent. "Wer ein ,Gratis‘-Angebot in Anspruch nimmt beziehungsweise an einem Gewinnspiel teilnimmt, rechnet nicht damit, einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag abzuschließen", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Marzena Fiok

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