Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Schwangerschaft geheim – keine Entschädigung bei Kündigung

18.10.2013
Arbeitgeber handeln nicht diskriminierend, wenn sie einer Frau kündigen, von deren Schwangerschaft sie nichts wussten.
Arbeitgeber handeln nicht diskriminierend, wenn sie einer Frau kündigen, von deren Schwangerschaft sie nichts wissen.
Arbeitgeber handeln nicht diskriminierend, wenn sie einer Frau kündigen, von deren Schwangerschaft sie nichts wissen.
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Die Kündigung sei auch in diesem Fall unwirksam, aber kein Grund für eine Entschädigung wegen Benachteiligung von Frauen, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag in Erfurt (8 AZR 742/12). Das gelte auch dann, wenn der Arbeitgeber mit einer nachgereichten ärztlichen Bescheinigung über die Schwangerschaft informiert ist und trotzdem zunächst versuchte, an der Kündigung festzuhalten.

Verhandelt wurde der Fall einer Personalsachbearbeiterin aus Nordrhein-Westfalen, die auf die Zahlung einer Entschädigung klagte. Wie die Vorinstanzen verweigerten die höchsten deutschen Arbeitsrichter der Frau die von ihr geforderte Entschädigungszahlung wegen Diskriminierung in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern. Sie hatte ihre Kündigung fristgemäß in der Probezeit erhalten.

Das Vorgehen des Arbeitgebers sei keine Benachteiligung der Klägerin aufgrund ihres Geschlechts, weil er bei der Kündigung keine Informationen über ihre Schwangerschaft hatte, erklärte der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts.(dpa/rw)

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