Siemens legt Rechtsstreit mit Argentinien über 200 Mio USD bei

13.08.2009
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Siemens AG hat einen langjährigen Rechtsstreit um ein Ausweisprojekt mit der argentinischen Regierung beigelegt und verzichtet auf 200 Mio EUR Schadenersatz, um ihr Geschäft auf dem südamerikanischen Markt nicht zu gefährden. "Die Kontroverse um das Projekt ist eine unnötige Belastung der exzellenten Beziehungen zwischen Argentinien und unserem Unternehmen", erklärte Peter Solmssen, im Siemens-Vorstand zuständig für Amerika und General Counsel, am späten Mittwochabend in Argentinien.

FRANKFURT (Dow Jones)--Die Siemens AG hat einen langjährigen Rechtsstreit um ein Ausweisprojekt mit der argentinischen Regierung beigelegt und verzichtet auf 200 Mio EUR Schadenersatz, um ihr Geschäft auf dem südamerikanischen Markt nicht zu gefährden. "Die Kontroverse um das Projekt ist eine unnötige Belastung der exzellenten Beziehungen zwischen Argentinien und unserem Unternehmen", erklärte Peter Solmssen, im Siemens-Vorstand zuständig für Amerika und General Counsel, am späten Mittwochabend in Argentinien.

Das Unternehmen verzichte mit der Einigung auf eine mögliche Entschädigung von 200 Mio USD, die dem DAX-Konzern vom Schiedsgericht des International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) ursprünglich einmal zugesprochene wurden. Argentinien hatte allerdings ein Verfahren zur Annullierung dieses Urteils eingeleitet.

Siemens habe sich für die Einigung entschieden, nachdem das Unternehmen eine vermutlich noch lang andauernde juristische Auseinandersetzung mit den potenziellen Geschäftsaussichten in Argentinien abgewogen hat. Im vergangenen Jahr hat der Konzern in Argentinien knapp 500 Mio EUR Umsatz erwirtschaftet.

1998 war Siemens von der argentinischen Regierung beauftragt worden, ein landesweites System für die Herstellung von digitalen Personalausweisen, Datenerfassung für Grenzkontrollen und Wählerlisten zu errichten. Der Vertrag wurde 2001 von der argentinischen Regierung vorzeitig gekündigt. Über die Folgen der einseitigen Vertragskündigung konnte damals zunächst keine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung folgte.

Webseite: www.siemens.de -Von Matthias Karpstein, Dow Jones Newsiwres; +49 (0)69 29725-106, matthias.karpstein@dowjones.com DJG/mak/rio

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