Siemens: Staatsanwaltschaft Frankfurt prüft Ermittlungsverfahren

01.06.2007
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Frankfurter Staatsanwaltschaft prüft im Zusammenhang mit Schmiergeldzahlungen von Mitarbeitern der Siemens AG die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen Untreue. Oberstaatsanwältin Hildegard Becker-Toussaint widersprach am Freitag aber einem Bericht von "Welt Online", dass sich die Prüfung gegen den früheren Siemens-Vorstands- und späteren Aufsichtsratschef Heinrich von Pierer richte. "Bisher stehen weder Namen noch die Anzahl der potenziell Beschuldigten fest", sagte sie.

FRANKFURT (Dow Jones)--Die Frankfurter Staatsanwaltschaft prüft im Zusammenhang mit Schmiergeldzahlungen von Mitarbeitern der Siemens AG die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen Untreue. Oberstaatsanwältin Hildegard Becker-Toussaint widersprach am Freitag aber einem Bericht von "Welt Online", dass sich die Prüfung gegen den früheren Siemens-Vorstands- und späteren Aufsichtsratschef Heinrich von Pierer richte. "Bisher stehen weder Namen noch die Anzahl der potenziell Beschuldigten fest", sagte sie.

Hintergrund der Ermittlungen ist dem Bericht zufolge die Zahlung einer Abfindung an den Ex-Siemens-Manager Andreas Kley. in Höhe von 1,7 Mio EUR Mitte 2004, obwohl gegen Kley seit 2003 in Darmstadt ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechung lief und dieser sogar geständig war.

Auch Siemens teilte daraufhin mit, dass bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt kein Ermittlungsverfahren gegen von Pierer anhängig ist. Die Behörde prüfe lediglich, ob Ermittlungen gegen bislang nicht benannte Verantwortliche der Siemens AG wegen der vertraglichen Ausgleichszahlungen an Herrn Kley oder der späteren Nichtgeltendmachung von Rückzahlungen oder Schadenersatzforderungen einzuleiten seien.

Auch von Pierer äußerte sich direkt zu dem Bericht: "Auch eine erneute rechtliche Überprüfung hat bestätigt, dass die seinerzeitige Zahlung an Herrn Kley den vertraglichen Verpflichtungen der Siemens AG entsprach." Was mögliche Rückforderungsansprüche oder sonstige Ansprüche gegen Herrn Kley angehe, so werde dies zu gegebener Zeit, nämlich nach rechtskräftigem Abschluss des laufenden Verfahrens, vom Vorstand geprüft werden. Ein solches rechtskräftiges Urteil sei aber bisher nicht ergangen, so von Pierer in einer schriftlichen Stellungnahme.

Etwaige Ansprüche der Siemens AG unterliegen den Angaben zufolge derzeit auch nicht der Verjährung und können daher nach Abschluss eines rechtskräftigen Verfahrens geltend gemacht werden. Kley habe diesbezüglich auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

Das Landgericht Darmstadt hatte vor knapp drei Wochen den ehemaligen Bereichsvorstand Andreas K. wegen Bestechung von Managern des italienischen Stromkonzerns Enel und Untreue zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Wie der Vorsitzende Richter Rainer Buss damals sagte, muss der 63-Jährige eine Bewährungsauflage in Höhe von 400.000 EUR zahlen, falls Siemens nicht innerhalb von 18 Monaten dessen Abfindung in Höhe von 1,7 Mio EUR zurückfordert.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft prüft nun nach Worten Becker-Toussaints, ob im Zusammenhang mit der Abfindung eine Straftat vorliegt, und hat sich den Vertrag zuschicken lassen. Sollte sich der Verdacht erhärten, würden die Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft München weiterverwiesen, sagte sie.

Webseite: http://www.siemens.com

DJG/AP/abe/smh

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